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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #40701
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    Zitat Zitat von Lava Beitrag anzeigen
    Sagt mal, was hab ich für Möglichkeiten, wenn sich eine Person weigert, mir mein Logbuch und Weiterbildungszeugnis zu (unter) schreiben? Betreffende Person wurde leider von der Klinik gegangen und befindet sich vermutlich auch im Vorruhestand.
    Schwierige Situation, da es dann fast keine Sanktionsmöglichkeit gibt. Ich würde nochmal versuchen, die Person in einem persönlichen Gespräch zu "überreden".
    Wenn das nicht hilft, würde ich mich mit diesem Fall an die Ärztekammer wenden. Wenn die Person im Ruhestand ist, können die zwar nichts mehr machen (da die Weiterbildungsbefugnis dann ja egal ist) aber vielleicht würde es die Person ja bei der "Berufsehre" packen oder so.

    An erster Stelle steht aber sicher nochmal ein freundliches Gespräch, da dir wenig Hebel bleiben.

    Kann vielleicht jemand anderes unterschreiben (geteilte Ermächtigung, neuer Chef mit neuer Ermächtigung o.Ä.)?

    Ansonsten hab ich leider auch keine Ideen

    Bist Du im Marburger Bund? Wenn ja, würde ich auch dort einmal um Rat fragen....erwarte zwar keine weltbewegenden Neuigkeiten, aber es kann ja nicht schaden.

    P.S.: Wenn Du die Möglichkeit hast, nochmal mit der Person zu sprechen, dann bereite das am besten vor, in dem Sinne, dass Du es der Person möglichst einfach machst, etwas zu unterschreiben. Sprich: besorg dir wenn möglich das Weiterbildungszeugnis eines Kollegen und benutz es als Muster, um ein entsprechendes Zeugnis vorzuschreiben, sodass die Person eigentlich nur noch kurz eine Unterschrift setzen muss. Je geringer der Aufwand, desto größer deine Chancen.
    Geändert von Nefazodon (26.04.2022 um 19:26 Uhr)



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  2. #40702
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    Zitat Zitat von Nefazodon Beitrag anzeigen
    Schwierige Situation, da es dann fast keine Sanktionsmöglichkeit gibt.[...]
    Wenn alles scheitert, kann man den Weiterbildner vor den Verwaltungsgerichten zwingen ein Weiterbildungszeugnis auszustellen und das Logbuch zu unterschreiben. Die Zwangsvollstreckung kann richtig weh tun.
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



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  3. #40703
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Zitat Zitat von Autolyse Beitrag anzeigen
    Wenn alles scheitert, kann man den Weiterbildner vor den Verwaltungsgerichten zwingen ein Weiterbildungszeugnis auszustellen und das Logbuch zu unterschreiben. Die Zwangsvollstreckung kann richtig weh tun.
    Hast du das Urteil gelesen? Der Typ ist durch die Facharztprüfung gerasselt und wollte dann deswegen fast 300k DM Schadensersatz und das Klinikum zwingen ihn wieder anzustellen.



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  4. #40704
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    Zitat Zitat von Autolyse Beitrag anzeigen
    Wenn alles scheitert, kann man den Weiterbildner vor den Verwaltungsgerichten zwingen ein Weiterbildungszeugnis auszustellen und das Logbuch zu unterschreiben. Die Zwangsvollstreckung kann richtig weh tun.
    @Autolyse: interessant.
    Wohl dem, der eine Rechtsschutzversicherung hat.



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  5. #40705
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    Ich habs einigermaßen gründlich überflogen dachte ich, das Urteil aber so verstanden, dass es in diesem Teil nur um die Zeugnissachen geht.

    und @Autolyse: echt interessant. Ich bin ja voll dafür, dass wir mehr solcher Urteile hier lesen dürfen
    Erst die Taten eines Menschen zeigen was die Worte wert waren.



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