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Zitat von
Miss_H
Auch nicht wenn es zu plötzlichen Ausfällen in der Abteilung kommt? Dann wäre es in den Urlaubszeiten in kleinen Abteilungen ja quasi nie möglich jemandem FZA zu geben, damit man noch Puffer hat, falls jemand krank wird?!
Das Direktionsrecht zur Verteilung der Arbeitszeit ist mit Aufstellung des Dienstplanes ausgeübt. Damit weiß der Mitarbeiter, wann er arbeiten muss und wann nicht. Wie der Arbeitgeber auf Krankheiten - die in seine Risikosphäre fallen - reagiert, hat er im Vorhinein sicherzustellen. Oder entsprechende Angebote zu machen, damit es jemand freiwillig macht.