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  1. #40746
    Ldr DptoObviousResearch
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    Zitat Zitat von Miss_H Beitrag anzeigen
    Auch nicht wenn es zu plötzlichen Ausfällen in der Abteilung kommt? Dann wäre es in den Urlaubszeiten in kleinen Abteilungen ja quasi nie möglich jemandem FZA zu geben, damit man noch Puffer hat, falls jemand krank wird?!
    Das Direktionsrecht zur Verteilung der Arbeitszeit ist mit Aufstellung des Dienstplanes ausgeübt. Damit weiß der Mitarbeiter, wann er arbeiten muss und wann nicht. Wie der Arbeitgeber auf Krankheiten - die in seine Risikosphäre fallen - reagiert, hat er im Vorhinein sicherzustellen. Oder entsprechende Angebote zu machen, damit es jemand freiwillig macht.
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



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  2. #40747
    The cake was a lie. Avatar von Endoplasmatisches Reticulum
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    Ist halt wie immer: Theorie und Praxis, Recht haben und Recht bekommen, Recht versagt bekommen und gegen Widerstand trotzdem durchsetzen, risikoaffin oder risikoavers sein, auf die Stelle angewiesen sein oder nicht?

    Ich selbst habe noch in keiner Abteilung gearbeitet, weder als Arzt noch als Student, in der Urlaubspläne, Urlaub oder Pläne der Assistenten sonderlich ernst genommen wurden. Traurig aber wahr. Irgendeine Katastrophe tritt immer ein und dann ist das Einspringen "alternativlos" ...

    Zitat Zitat von Autolyse Beitrag anzeigen
    Das Direktionsrecht zur Verteilung der Arbeitszeit ist mit Aufstellung des Dienstplanes ausgeübt.
    Wann ist ein Dienstplan eigentlich "aufgestellt"? In meiner letzten Abteilung war da ein Assistent für zuständig, der einfach im Verlauf des Monats irgendwie Dienste in eine Exceltabelle reingeschrieben hat. Die wurden dann bis spät in den geplanten Monat selbst rein quasi täglich verändert, umgeschoben und an die "Bedürfnisse der Corona-Pandemie" angepasst. Da gab es nie einen Zeitpunkt, wo ein Plan formell fix war, in irgendeiner Form offiziell genehmigt wurde oder sonst was.



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  3. #40748
    Ldr DptoObviousResearch
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    Zitat Zitat von Endoplasmatisches Reticulum Beitrag anzeigen
    [...]Wann ist ein Dienstplan eigentlich "aufgestellt"? In meiner letzten Abteilung war da ein Assistent für zuständig, der einfach im Verlauf des Monats irgendwie Dienste in eine Exceltabelle reingeschrieben hat. Die wurden dann bis spät in den geplanten Monat selbst rein quasi täglich verändert, umgeschoben und an die "Bedürfnisse der Corona-Pandemie" angepasst. Da gab es nie einen Zeitpunkt, wo ein Plan formell fix war, in irgendeiner Form offiziell genehmigt wurde oder sonst was.
    Wenn er vom Betriebsrat genehmigt und veröffentlicht wurde. Bei uns ist letzteres softwareseitig hinterlegt und danach ist der Plan fix. Änderung nur noch mit Zustimmung von Mitarbeitern und Arbeitszeitverantwortlichen (für das Nachhalten der Wochenenden).

    Alternativlos gibt es nicht. Was will die Arbeitgeberin denn machen? Den Kündigungsschutzprozess will ich erleben, wenn man gekündigt wird, weil man nicht hingegangen ist. Wie soll das ablaufen: "Was sind ihre Kündigungsgründe?" "Wir haben in Abweichung vom geplanten Dienstplan den Mitarbeiter zum Arbeitstag mit Übernachtung eingeteilt und der ist einfach zum Ende der geplanten Arbeitszeit gegangen." "Wollen Sie aus der Kündigung keine Recht mehr herleiten?"
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



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  4. #40749
    The cake was a lie. Avatar von Endoplasmatisches Reticulum
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    Zitat Zitat von Autolyse Beitrag anzeigen
    Wenn er vom Betriebsrat genehmigt und veröffentlicht wurde.
    Wie gesagt, den Plan hat bei uns niemals ein Betriebsrat auch nur gesehen ...

    Zitat Zitat von Autolyse Beitrag anzeigen
    Was will die Arbeitgeberin denn machen?
    Vergeltungskündigung innerhalb der Probezeit. Nichtverlängerung eines befristeten Vertrages. Ultima ratio: Das Arbeitsverhältnis inhaltlich derart ausgestalten, dass die Eigenkündigung zum kleineren Übel wird.



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  5. #40750
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    Kannst ja beim Betriebsrat nachfragen, ob’s ne Betriebsvereinbarung gibt und die eigentlich den Plan freigeben müssten. Ansonsten steht im Tarifvertrag wie weit vorab der Dienstplan stehen muss und was jemanden bei kurzfristiger Änderung zusteht. Bei uns an der Uni sind es z. B. 6 Wochen vorher. Wahrscheinlich könnte man dann die leere Excel Tabelle 6 Wochen vor dem Planungszeitraum als „aufgestellt“ nehmen.



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