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Zitat von
Endoplasmatisches Reticulum
Das ist der Knackpunkt. Wir drehen uns mit nahezu allen Tarifverbesserungen im Kreis, weil niemand den heiligen Gral der Beweislast anzufechten wagt. So verpuffen fast alle Innovationen am Umstand, dass die Durchsetzungsverantwortung von Tarifvorgaben nach wie vor beim einzelnen Arzt liegt, und eine erfolgreiche Durchsetzung zu allem Übel auch noch vom restlichen Team abhängt. Delegation an alle verbunden mit Delegation ans schwächste Glied der Trittleiter ist das Patentrezept zum Scheitern.
Ja, man muss es selbst anfechten, aber die Beweislast ist auf der Arbeitnehmerseite. Die Anordnung von Bereitschaftsdienst ist für die Arbeitgeberin günstig, also muss sie das Vorliegen der Voraussetzungen beweisen. Dazu nimmt sie eine Auslastungserfassung von vor fünf Jahren, der Beweiswert wäre schon durch die Pressemitteilung, dass dieses Jahr 10% mehr Patienten durchgeschleust wurden als vor zwei Jahren erschüttert. Damit ist die Arbeitgeberin beweisfällig und verliert. Noch einfacher ist es, wenn es gar keine Belastungsanalyse gibt.