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Zitat von
JJ*
Welcher Tarifvertrag? Rufbereitschaft würde bedeuten, dass du dich an einem von dir frei wählbaren Ort aufhalten darfst und bei Bedarf am Arbeitsplatz erscheinst, wobei Arbeit rein rechtlich nur in Ausnahmefällen anfallen darf. Die reine Zeit der Bereithaltung in Rufbereitschaft wird nur spärlich bezahlt (mit dem Argument, dass dies de facto Freizeit ist, da man sich an einem selbst gewählten Ort aufhält und eben lediglich in Ausnahmefällen tatsächlich arbeiten kommen muss), aber natürlich muss dann jede einzelne tatsächliche Aktivierung voll bezahlt werden, inklusive der Zeit für An- und Abreise vom Arbeitsplatz. In den üblichen Tarifverträgen wird dabei jeweils gerundet auf die nächste volle Stunde.
wir sind wie alle anderen auch in der Klinik, theoretisch hast du recht und das ist bei uns auch so gedacht. Wir sind aber trotzdem im Haus und werden nachts wegen unwichtiger Sachen angerufen. Tarifvertrag Uniklinik in Hessen.