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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #41661
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    Zitat Zitat von Milana Beitrag anzeigen
    Ich weiß zwar nicht, was du mit billiger Popel meinst aber ich bin nach der Prüfung rückwirkend zu dem Termin, wo ich die FA-Reife hatte und das Zeugnis ausgestellt wurde in die FA- Gruppe hochgestuft worden und habe die Differenz vom Gehalt nachgezahlt bekommen. Bei mir auch Prüfung nach 2.5 Monaten.
    Spannend. An der Klinik, an der ich tätig war, war man mit dem Moment, in dem der letzte Weiterbildungstag zu Ende war arbeitslos. Das wurde auch klar so kommuniziert, auch wenn man einen als FA später haben will, gibts keinen Anschlussvertrag, sondern ALG I. Weiterführende Verträge bis zur Prüfung kenne ich aus kleineren Häusern, aber auch mein aktueller AG macht das. Rückwirkend aber mehr Gehalt? Nope.



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  2. #41662
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Dr.Wilson Beitrag anzeigen
    Weiß jemand wie es ist wenn man in einem Weiterbildungsabschnitt länger fehlt? Ich habe was von maximal 6 Wochen Fehlzeiten durch Krankheit etc. gelesen, frage mich aber wer das wie nachprüfen kann. Bin aktuell wegen eines Beinbruchs krankgeschrieben und hatte noch Covid sowie einen weiteren Infekt in der Vergangenheit und komme jetzt vermutlich in meiner Innerezeit über die 6 Wochen hinaus und möchte vermeiden dass ich am Ende nochmal Innere machen muss deswegen... Sonst verlängere ich besser jetzt noch (willl Allgemeinmedizin machen und brauche 1 Jahr Innere). Denke dass ich wahrscheinlich nur ein paar Tage über die 6 Wochen hinaus krankgeschrieben sein werde, weiß aber nicht wie lange das jetzt mit meinem Bein dauert.
    Gute Besserung erstmal!

    Ich würde es glaube ich nicht riskieren und lieber einen Monat länger machen. Das Risiko an sich ist glaube ich sehr gering, dass es geprüft wird (bzw. dass dein AG es vermerkt), aber gerade Innere möchte man nicht noch unnötig länger machen, gerade am Ende...



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  3. #41663
    Diamanten Mitglied
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    Ich würde das mit dem Weiterbilder besprechen. Unterbrechungen sollen im WB-Zeugnis aufgeführt werden (zu finden im Paragraphenteil der WBO)
    Eine Unterbrechung der Weiterbildung, insbesondere wegen
    Schwangerschaft, Elternzeit, Wehr- und Ersatzdienst, wissenschaftlicher Aufträge – soweit eine
    Weiterbildung nicht erfolgt – oder Krankheit kann nicht als Weiterbildungszeit angerechnet werden. Dies gilt
    nicht für Unterbrechungen von insgesamt nicht mehr als sechs Wochen im Kalenderjahr. Tariflicher
    Erholungsurlaub stellt keine Unterbrechung dar.
    Das Zeugnis muss auch Angaben über den zeitlichen Umfang der
    Teilzeitbeschäftigungen und Unterbrechungen in der Weiterbildung enthalten.



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  4. #41664
    Registrierter Benutzer
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    Danke euch! Hm, da ich zwischenzeitlich die Klinik wechseln musste aufgrund der Schließung des alten Hauses und in dem Zwischenabschnitt definitiv keine Fehlzeiten im Logbuch oder Zeugnis vermerkt wurden, könnte ich da nochmal Glück haben, je nachdem wie lange das mit dem Bein dauert. Mit dem Weiterbilder sprechen würde ich vermutlich trotzdem, aber da ich in dem Haus aktuell relativ neu bin (seit Januar) und noch nie mit den Chefärzten gesprochen habe, kann ich nicht wirklich einschätzen wie die das sehen. Und Kalenderjahr würde sich ja dann sogesehen nur auf dieses Jahr beziehen oder? Also dürfte ich dieses Jahr insgesamt 6 Wochen maximal fehlen?



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  5. #41665
    The cake was a lie. Avatar von Endoplasmatisches Reticulum
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    Zitat Zitat von Dooly Beitrag anzeigen
    Wenn so jemand aber nach TV hochgestuft würde, wäre auch albern. Gleiches Gehalt bei zusätzlichen Aufgaben als OÄ und das für mehrere Jahre? Da würd ich auch noch mal diskutieren.
    Genau! Deshalb meinte ich, das dürfte wohl in der Realität kaum vorkommen. Ich würde denken, da geht man dann eben den AT-Weg. Also wenn ich gestandener Facharzt mit 12+ Jahren Berufserfahrung wäre, würde ich nicht einfach den Oberarztposten fürs selbe Geld weiter machen. Aber ich bin weder Fach- noch Oberarzt, was weiß ich schon ...



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