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Naja, die gesetzlichen Regelungen beziehen sich ja auf die GKV-Kostenübernahme, nicht darauf, ob man es verordnen darf. Auf P-Rezept (bisher halt als BTM) verordnen ging schon immer.
Wenn es also jetzt kein BTM mehr ist (und das in den Apotheken vom System her geklärt wurde), dürfte man es vermutlich auch mit Arztausweis bekommen. Wäre dann ja ein „normales“ Medikament. Dürfte aber vermutlich ein doch etwas teurer Joint werden.