teaser bild
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #36831
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
    Registriert seit
    08.08.2013
    Ort
    been there, done that, got the t-shirt
    Beiträge
    3.621

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Pflaume: das ist nicht korrekt. Es bleibt bei 14 Tagen, in dem beschriebenen Modell 14 Wochen, falls diese 14 Tage während der Vollzeittätigkeit erworben wurden.


    siehe z.B. BAG Urteil vom 10.02.2015 – 9 AZR 53/14

    "Kann ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer vor seinem Wechsel in eine Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen Urlaub nicht nehmen, darf nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) die Zahl der Tage des bezahlten Jahresurlaubs wegen des Übergangs in eine Teilzeitbeschäftigung nicht verhältnismäßig gekürzt werden. Das Argument, der erworbene Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub werde bei einer solchen Kürzung nicht vermindert, weil er - in Urlaubswochen ausgedrückt - unverändert bleibe, hat der EuGH unter Hinweis auf das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter ausdrücklich verworfen. Aufgrund dieser Rechtsprechung des EuGH konnte an der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht festgehalten werden, nach der die Urlaubstage grundsätzlich umzurechnen waren, wenn sich die Anzahl der mit Arbeitspflicht belegten Tage verringerte."
    http://juris.bundesarbeitsgericht.de...=2015&nr=17869
    Geändert von vanilleeis (13.12.2019 um 08:08 Uhr)



  2. #36832
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    21.08.2007
    Ort
    Göttingen
    Beiträge
    776
    woah krass. Dass sich das geändert hat, war mir in der Tat nicht bekannt. Habe ich regelmäßig anders erlebt, allerdings war das zugegebenermaßen bis 2015. Vielen Dank!
    Geändert von Pflaume (13.12.2019 um 08:41 Uhr)



  3. #36833
    Gold Mitglied
    Registriert seit
    18.08.2011
    Semester:
    waren einmal
    Beiträge
    473
    Ich wollte tatsächlich nur meinen Unmut über die Lage kundtun. Tatsächlich werde ich nur an den Tagen Urlaub nehmen können, an denen ich auch bei dem Arbeitgeber arbeite. Meine Ambulanz im anderen Haus ist bis März natürlich schon ausgebucht.!Das ist äußerst schwierig alle umzubuchen. Außerdem brauche ich die Tage noch für meinen Katalog. Will mich dann für meine Prüfung anmelden.



  4. #36834
    Dunkelkammerforscher
    Registriert seit
    20.08.2004
    Ort
    Im schönen Süden
    Semester:
    das war mal...
    Beiträge
    3.740
    Zitat Zitat von Pflaume Beitrag anzeigen
    woah krass. Dass sich das geändert hat, war mir in der Tat nicht bekannt. Habe ich regelmäßig anders erlebt, allerdings war das zugegebenermaßen bis 2015. Vielen Dank!
    War auf dem selben Stand. Danke für die Aufklärung. Auch wenn ich das Urteil von der Begründung nicht nachvollziehen kann... andersherum ist es vermutlich dann aber genauso.



  5. #36835
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    12.12.2004
    Ort
    Berlin
    Semester:
    FA
    Beiträge
    6.064

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Ich erinnere mich noch daran, diesen Bogen ausgefüllt und weggeschickt zu haben.
    Das ich nur einer von 2000 von möglichen >7000 Kollegen bin die diese Umfrage beantwortet hat, zeigt ja schon wieder, welch Duckmäusertum (oder Desinteresse) bei den Assistenten vorherrscht.

    Nicht dass solche "Erhebungen" was bringen würden aber als Aussenstehender würde ich auch denken "Na den andern 5000 geht es ja sicher gut. Die 2000 sollen sich mal nicht so anstellen".

    https://www.rbb24.de/panorama/beitra...andenburg.html
    Doubt kills more dreams than failure ever will.



MEDI-LEARN bei Facebook