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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #35881
    Diamanten Mitglied Avatar von mathematicus
    Registriert seit
    03.07.2011
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    Also ich habe meine Approbation im November erhalten und mich erst im Februar bei der ÄK angemeldet, hat keinen gestört. Ich hatte es direkt danach nicht geschafft, weil ich noch im Urlaub war und dann habe ich das direkt zum Stellenantritt mit erledigt.



  2. #35882
    Registrierter Benutzer
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    776
    Zitat Zitat von Selmer711 Beitrag anzeigen
    Aber das hießt, ich muss mich dann nach 3 Monaten wieder abmelden, sobald ich den Wohnsitz in Deutschland aufgebe?
    Ja. Und bis dahin Kammerbeitrag zahlen.



  3. #35883
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Beiträge werden nur einmal im Jahr erhoben und entscheidend ist ein Stichtag - ich meine im Februar.



  4. #35884
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Zumindest bei der ÄKNO der 1.2., korrekt. Und wenn dann keine Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit erzielt werden (noch nicht angefangen, Elternzeit etc - dabei zählt echt NUR der Stichtag), dann liegt der Jahresbeitrag bei ~15 Euro, wenn ich mich richtig erinnere. Verschmerzbar



  5. #35885
    Diamanten Mitglied
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    Ist in Berlin ebenfalls der 1.2.
    War ja im Februar wegen eines Jobwechsels "Arbeitssuchend" und kriege dieses Jahr deshalb meinen Beitrag zurück.
    Doubt kills more dreams than failure ever will.



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