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  1. #35876
    Diamanten Mitglied Avatar von Fr.Pelz
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    Ja, aber der ist im Haus (offiziell zumindest )
    And then again, it´s not out of the realm of extreme possibility...



  2. #35877
    Registrierter Benutzer Avatar von SineNomine
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    Geändert von SineNomine (21.05.2019 um 20:54 Uhr)



  3. #35878
    Registrierter Benutzer
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    Hallo, ich hätte eine Frage,die mir vielleicht jemand beantworten kann.

    Muss man sich nach Erhalt der Approbation bei der Ärztekammer anmelden,obwohl man nicht in Deutschland als Arzt tätig sein wird,sondern im Ausland anfangen werde zu arbeiten?



  4. #35879
    Registrierter Benutzer
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    776
    Ja, sofern der Wohnsitz noch in Deutschland ist. Ab dem Erhalt der Approbation ist man meldepflichtig, auch wenn man noch nicht arbeitet. Frag im Zweifel die für dich zuständige Landesärztekammer.



  5. #35880
    Registrierter Benutzer
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    Danke.

    Aber das hießt, ich muss mich dann nach 3 Monaten wieder abmelden, sobald ich den Wohnsitz in Deutschland aufgebe? Was ein Schwachsinn...



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