ochmennooooo - nimm uns doch nicht die ganze illusion!!!!
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Das ist die falsche Herangehensweise ! Dieser Mensch hat die Tat ja bereits begangen und damit selber über sein Leben entschieden . Du sollst wahrscheinlich jetzt nur begutachten, ob er zum Zeitpunkt der Tat steuerungsfähig war oder nicht. Deine Entscheidung ist aber auch nur eine Hilfe für den Richter, letztendlich entscheidet der aber, wenn auch heutzutage nicht mehr über das Leben .Zitat von apple
Du wirst aber bestimmt enntäuscht sein von den Gutachten, denn man bekommt nie die kaltblütigen und total kranken Mörder, sondern die Alkoholiker, die für 5 Euro Schnaps geklaut haben oder die Schizos, die "auf der Flucht" schwarz gefahren sind ....
Kaltchirurgin aus Leidenschaft
ochmennooooo - nimm uns doch nicht die ganze illusion!!!!
harmlos, naiv & unschuldig.
Gut bekannt mit lauter ehemaligen Chorknaben.
"Leben ist nicht genug", sagte der Schmetterling.
"Ich brauche Sonne, Freiheit
und eine kleine Blume."
Genau, ich wollte doch gerne einen MassenmörderZitat von Bille11
Na mal sehn, auf jeden Fall sind es wohl viele Akten, d.h. ich brauch viel Zeit zum Lesen, d.h. mehr Geld
Bin mal neugierig: Muss man eigentlich Assi in der Fachrichtung Psychiatrie sein für so'n Forensik-Dingens oder geht auch eine andere?
Calvin: “It's psychosomatic. You need a lobotomy. I'll get a saw.”
Naja, da es ein FACHPSYCHIATRISCHES Gutachten ist, kann das nur ein Facharzt für Psychiatrie machen. Zumindest unterschreiben muss es ein solcher als "nach eigener Untersuchung un Beurteilung"....i.d.R. schreibst du es als Assistent und dein Oberarzt/Chef unterschreibt es (und muss dafür gerade stehen)....Als "nicht-in-der Psychiatrie-Weiterbildungs-Assistent" wird man somit wohl kaum ein solches Gutachten machen