Wir brauchten bei uns in der Neuro die Fachkunde bzw. zumindest den Kenntniskurse, da in der Nacht die Radiologie auf dem Papier nur einen Bereitschaftsdienst hatte.
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Freudscher Feeehler! Ich meinte natürlich Neuros Kommt davon wenn man auf der Uro eingesetzt ist und sogar heute noch vor nem Zystogramm saß xD
Wir brauchten bei uns in der Neuro die Fachkunde bzw. zumindest den Kenntniskurse, da in der Nacht die Radiologie auf dem Papier nur einen Bereitschaftsdienst hatte.
Keine Teleradiologie; Kenntniskurs wollte die Verwaltung... Ich weiß nicht welche Lücke, die gefunden haben, das als ausreichend zu begründen.
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Ich könnte mir vorstellen, daß ein Jurist sowas als sittenwidrig werten würde. Zumal Du auf die Genehmigung von Fortbildungstagen (es gibt ja auch nicht immer alle Kurse zu allen Zeiten) und auf die zur Beantragung der FK notwendigen Untersuchungszahlen wenig Einfluß hast. Von dem Kostenaspekt mal abgesehen. Wenn es ganz dumm läuft, hast Du zum Zeitpunkt X, an dem Du erstmalig Dienste machen sollst, die (Teil-) Fachkunde eben noch nicht vorliegen, und der AG hat sich neben der Kosten dann auch *gnihihi* mal eben der juristischen Verantwortung für die fehlende Fachkunde entledigt. Also ich würde so einen Passus nicht unterschreiben wollen, zumal ich davon ausgehe, daß das in den anderen Abteilungen dieser Uni anders gehandhabt wird...
Ich gehe davon aus, daß Du nur einen kurzlaufenden Vertrag unterschrieben hast. Ansonsten würde ich die Angelegenheit bis nach der Probezeit aussitzen und das Faß (ggf. mit MB-Hilfe) eben erst dann aufmachen wollen. Vermutlich fällt auch die Dienstfähigkeit mit der Vertragsverlängerung dann zeitlich zusammen, so daß Du, wenn nicht jetzt, dann eben dann den Mund wirst aufmachen müssen, wenn Du nicht über den Tisch gezogen werden willst.
Vielleicht verstehst Du jetzt ein wenig mein Argumentieren gegen kurz laufende Verträge. Genau diese Spielchen, die ich im PJ in diversen Uni-Abteilungen reichlich miterleben durfte, haben mich doch nachhaltig geprägt.
NB: soweit ich weiß, ist nirgendwo festgelegt, daß der Strahlenschutzbeauftragte zwingend ein klinisch tätiger Arzt sein muß und somit u.U. überhaupt keiner Fachkunde nach RöV bedürfte (höchstens entsprechender anderer Schulungen).
Geändert von tarumo (23.01.2018 um 08:20 Uhr)
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"