Hmmm, ich grüble gerade, wie das in Hessen ist. Ich hatte meinem Chef vor ca. 2 Jahren mal so ein Zertifikat (zuhause) ausgedruckt, weil er gerne von allen Kollegen eines haben wollte - relevant ist es damals ja noch nicht gewesen, da ich ja gerade ein Jahr zuvor erst meinen FA gemacht hatte.
Aber mit Häkchen kann man das bei der homepage der LÄKH selbst auswählen, wie der 5-Jahres-Zeitraum liegen soll und welche Fortbildungen dazu zählen und was eben nicht. Gerade letzte Woche habe ich wieder mal danach geschaut, ich kann immer noch Fortbildungen aus meiner WB-Zeit mit Häkchen versehen und auch ein neues Zertifikat zum Selbsausdrucken erstellen. Woher wissen die denn jetzt, wann ein neuer 5-Jahres-Zeitraum beginnt? Müßte ich das dann offiziell "beantragen" und nicht nur selbst zuhause ausdrucken?
Theoretisch könnte ich so ja jedes Jahr einmal hergehen, einen Fortbildungsnachweis erzeugen und so regelmäßig beweisen, daß ich in den letzten 5 Jahren mehr als 250 Punkte gesammelt habe. Soll das so sein?Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, sich selbst einen Fortbildungsnachweis nach §95d und §136b, Abs. 1, Satz 1 SGB V zu erstellen. Dazu markieren Sie die gewünschten Veranstaltungen und lassen sich über den Link „Fortbildungsnachweis erzeugen“, eine PDF-Datei erstellen, die Sie speichern oder ausdrucken und der zuständigen Stelle als Nachweis vorlegen können.
Weiß das hier jemand? Funkel?