Und wenn, finde ich so eine Frage reichllich deplaziert. Wenn dem so wäre, wird die Mitarbeiterin sich schon zu einem von ihr selbst gewählten Zeitpunkt äussern.
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Calvin: “It's psychosomatic. You need a lobotomy. I'll get a saw.”
Und wenn, finde ich so eine Frage reichllich deplaziert. Wenn dem so wäre, wird die Mitarbeiterin sich schon zu einem von ihr selbst gewählten Zeitpunkt äussern.
Wobei ich es auch nachvollziehen kann. Als Dienstplanverantwortlicher sollte er das schon wissen, da er sie dann nicht mehr zu Diensten einteilen darf nach MuSCHG.
Ansonsten wäre ja z.B. eine Einteilung in den TIVA-Saal o.ä. (Prämed) eine Möglichkeit?
I'm a very stable genius!
Geht ihn aber trotzdem nix an... wenn die Mitarbeiterin das mitteilen möchte, darf sie es tun. Wenn nicht, ist es ihr Problem und nicht das des Dienstplanmachers
Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!
„Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)
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Das gilt aber erst, wenn die Mitarbeiterin sich offiziell beim Arbeitgeber als schwanger meldet. Solange sie das nicht tut, ist das eine reichlich private Frage, die den Dienstplaner einen Scheiss angeht.
In meinem Kollegium habe ich damals auch genug Frauen erlebt, die keinen Bock auf Ausweichtätigkeiten hatten oder bestimmte Ausbildngsabschnitte noch zu Ende bekommen wollten, die schwanger nicht möglich gewesen wären, so dass sie das dem AG gegenüber (teils sehr lange) verheimlicht haben. Kann man gut oder schlecht finden, ändert aber nix daran, dass es der Frau allein obliegt, mitzuteilen, dass sie schwanger ist.