GEZ kann man ja auch problemlos eintreiben. Datenabgleich mit den Meldeämtern (Familienkasse darf das nicht!) und notfalls beugehaft.
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GEZ kann man ja auch problemlos eintreiben. Datenabgleich mit den Meldeämtern (Familienkasse darf das nicht!) und notfalls beugehaft.
Die Ermächtigung ist schon längst da, sowohl auf Bundes- (§ 20 VI IfSG) als auch auf Landesebene (§ 20 VII IfSG). Man müsste sich also nicht auf Laufbandhinweise in den KVB-Anzeigetafeln beschränken um eine Masernimpfung durchzusetzen.
Allerdings ist das auch ein stumpfes Schwert, es gibt genügend Impfgegnerärzte, die jedem Gesinnungsgenossen bescheinigen werden, dass eine Impfung eine Lebensgefahr ist. Meint man es ernst, dann müsste man diese Aufgabe den Gesundheitsbehörden zuweisen.
Zitat von Evil
Auch diese Kollegen könnte man schnell verstummen lassen. Einen Fall nehmen wo der Arzt das beschneinigt hat und von der Impfung abrät und bei dem das Kind schwere Schäden durch eine Masernenzephalitis hat => analog zu Geburtsschäden von den Krankenkassen sämtliche Folgeschäden einklagen lassen - Dann hört das ganz schnell auf weil die Versicherungspolicen nicht mehr finanzierbar sind oder aber der entsprechende Kollege persönlich in Haftung genommen wird.
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Impfpflicht und verpflichtende U-Untersuchungen in allen Bundesländern könnten einiges verhindern.
Außerdem müssten Esoterik-Ärzten (Homöopathie, Antroposophie...) sanktioniert werden, aber auch da fehlt der politische Wille selbst bei den Standesvertretern.