"3 x 24 Stunden in 6 Tagen" ist doch bestimmt vom Arbeitszeitgesetz her illegal. Selbst mit einer eventuell vorliegenden opt-out-Unterschrift sind 72 Stunden in 6 Tagen zu viel.
Obwohl....die Wochenarbeitszeithöchstgrenze bezieht sich ja auf einen Durchschnittszeitraum von sechs Monaten. Also scheint "3 x 24 Stunden in 6 Tagen" doch legal zu sein, wenn es nicht dauernd vorkommt.
Trotzdem: wer sich auf so etwas einlässt, zementiert die Personalnot, weil der Personalabteilung suggeriert wird, daß der Laden läuft.