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  1. #35431
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    @truba: Das, was da steht, bedeutet nur, dass du für Überstunden letzten Endes den Stundenlohn bekommst, den du auch für deine übrigen Stunden bekommst, *plus* 15% davon. Allerdings wenn du höher als Entgeltstufe 4 eingestuft bist (also i.a. seit mehr als 4 Jahren arbeitest), dann wird dir für Überstunden trotzdem höchstens der Stundenlohn der Entgeltstufe 4 plus 15% gezahlt.

    Um den Stundenlohn zu berechnen, musst du deine monatliche Arbeitszeit errechnen. Die Wochenstunden sind klar, aber wieviele Wochen hat ein Monat? Ganz genau gerechnet hat unter Berücksichtigung der Extratage bei Schaltjahren ein Monat 4,348125 Wochen. Frag mich jetzt nicht nach der Berechnung, aber das wurde mal so festgelegt. In allen Tarifverträgen, die ursprünglich in irgendeiner Form auf den BAT bzw. auf den TVÖD zurückgehen, wird dies gerundet auf 4,348 Wochen pro Monat. Im TVÄ/VKA wird somit z.B. eine Monatsarbeitszeit von 40 h x 4,348 = 173,92 h zugrunde gelegt. Monatslohn deiner Entgeltstufe geteilt durch 173,92 ergibt somit (als Beispiel) im TVÄ/VKA den Stundenlohn. Die meisten anderen Tarifverträge rechnen mit 4,35 Wochen pro Monat. Ich glaube, es gibt auch welche, die mit 4,30 oder 4,32 Wochen pro Monat rechnen. Die Unterschiede bei der Berechnung des Stundenentgelts bewegen sich dabei im niedrigen Centbereich.

    Ich hoffe, das beantwortet jetzt wirklich deine Frage und war für dich auch verständlicher als der Vertragstext.
    Geändert von Pflaume (17.03.2019 um 20:05 Uhr)



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  2. #35432
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    Wie mein Vorredner schon schrieb stimmts.
    Stundenlohn für Überstunden ist deine Monatslohn deiner Entgeltstufe / (40hx4,348) (Zumindest bei VKA) bis max. 4. Tarifstufe deiner Entgeldgruppe.
    Zuschläge, gleich welche, sind unabhängig deiner tatsächlichen Stufe immer bezogen auf den Stundenlohn in Stufe 3 deiner Entgeldstufe.
    Und um die Verwirrung perfekt zu machen: Rufbereitschaft hat selbst nochmal nen separaten Stundenlohn, der aber schwarz auf weiß in den Tarifverträgen steht. Die Zuschläge für die Zeiten sind aber trotzdem nach o.g. Grundlagen berechnet.



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  3. #35433
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    Kann man sich nicht ausdenken: im Ärzteblatt findet sich ein Artikel zur Personalwerbekampagne nordhessischer Kliniken.

    Sloagan:“ Für uns zählt nur alles. Wie viel gibst du.“ Dazu das Bild einer Kollegin mit einem Gesichtsausdruck a ob sie so schnell wie möglich da weg will.



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  4. #35434
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    Hier sieht man das Bild und die Kampagne. Im (Deutschen?) Ärzteblatt habe ich nichts gefunden.



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  5. #35435
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Dazu das Bild einer Kollegin mit einem Gesichtsausdruck a ob sie so schnell wie möglich da weg will.
    Quatsch, die ist nur voll konzentriert, um "alles" zu geben.



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