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Ich war mal in einer Klinik in denen hatten die Physiotherapeuten die schriftliche Anweisung, dass sie Patienten mit multiresistenten Keimen nicht behandeln durften. Und einen Reha-Platz für solche Patienten zu finden ist auch extrem schwierig...
Patienten mit multiresistenten Keimen sind leider wirklich oft Patienten zweiter Klasse.
Die Rechtsprechung fordert eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit, dass der tatbestandliche Erfolg ohne das fehlerhafte Handeln nicht eingetreten wäre. Das wird man bei einem volumendepletierten Patienten mit OGI und Endoskopie kaum bejahen können, das kann auch mit Monitoring auftreten. Es hat einen Grund, dass Strafbarkeit in der Praxis kaum eine Rolle spielt.
Zitat von Evil
Wobei das meinem Rechtsempfinden dich erheblich widerspricht.
"Hey, der Patient ist schlecht und hat eh ein hohes Risiko, komm, wir verzichten auf Standards, denn der kackt ja so oder so ab." um mal plakativ zu sein.
Finde ich schwierig und auch einen geschädigten Patienten nicht vermittelbar.