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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #35666
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Kandra Beitrag anzeigen
    Patienten, die ja idR für ihre multiresistenten Keime nichts können, als Patienten zweiter Klasse zu behandeln und ihnen nicht die bestmögliche Therapie zukommen zu lassen.
    Ich war mal in einer Klinik in denen hatten die Physiotherapeuten die schriftliche Anweisung, dass sie Patienten mit multiresistenten Keimen nicht behandeln durften. Und einen Reha-Platz für solche Patienten zu finden ist auch extrem schwierig...
    Patienten mit multiresistenten Keimen sind leider wirklich oft Patienten zweiter Klasse.



  2. #35667
    Registrierter Benutzer Avatar von Rettungshase
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    Zitat Zitat von Nachtschrank Beitrag anzeigen
    Ich will auch als Urologe ein EKG gescheit befunden können... seufz
    Das Handwerkszeug, die Standard-EKGs zu befunden, solltest du dir - wenn noch nicht geschehen - zeitnah aneignen.
    I can't fix stupid but I can sedate it.



  3. #35668
    Ldr DptoObviousResearch
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    Zitat Zitat von MissGarfield83 Beitrag anzeigen
    @autolyse : Danke für deine differenzierten Ausführungen.Man müsste doch meinen dass wenn ein Behandler ohne guten Grund (absichtlich?) die Gesundheit eines Patienten gefährdet, dies doch für den Behandler und die Strukturen Konsequenzen haben müsste.
    Nicht solange es keine Folgen hat.
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



  4. #35669
    Ldr DptoObviousResearch
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    Zitat Zitat von Shizr Beitrag anzeigen
    [...]
    Eine Sedierung ohne adäquates Monitoring verstößt eklatant gegen den gesunden Menschenverstand (was nicht justiziabel ist, es ist nun mal kein Verbrechen, ein Idiot zu sein), aber auch ebenso eklatant gegen die Leitlinie zur Sedierung bei gastrointestinalen Endoskopien (und das dürfte nun sehr wohl justiziabel sein, weil damit ein grober Behandlungsfehler im Raum steht, und wenn ich die Rechtslage richtig im Kopf habe, ist ein grober Behandlungsfehler prinzipiell nicht von der Einwilligung gedeckt, und damit steht auch eine strafbare Körperverletzung - nämlich die fehlerhaft durchgeführte Endoskopie - im Raum).[...]
    Die Rechtsprechung fordert eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit, dass der tatbestandliche Erfolg ohne das fehlerhafte Handeln nicht eingetreten wäre. Das wird man bei einem volumendepletierten Patienten mit OGI und Endoskopie kaum bejahen können, das kann auch mit Monitoring auftreten. Es hat einen Grund, dass Strafbarkeit in der Praxis kaum eine Rolle spielt.
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



  5. #35670
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Wobei das meinem Rechtsempfinden dich erheblich widerspricht.
    "Hey, der Patient ist schlecht und hat eh ein hohes Risiko, komm, wir verzichten auf Standards, denn der kackt ja so oder so ab." um mal plakativ zu sein.

    Finde ich schwierig und auch einen geschädigten Patienten nicht vermittelbar.



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