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  1. #35671
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Zitat Zitat von Autolyse Beitrag anzeigen
    Das wird man bei einem volumendepletierten Patienten mit OGI und Endoskopie kaum bejahen können, das kann auch mit Monitoring auftreten.
    Das ist zwar grundsätzlich richtig, aber es will nicht in meinen Kopf, dass die folgenden Szenarien juristisch irgendwie doch das gleiche Ergebnis haben:

    - man endoskopiert jemanden mit einer akuten Blutung, unter Sedierung schmiert der Druck ab, trotz Akrinor/Volumen lässt sich der Blutdruck erst verzögert stabilisieren, also holt man das Reateam und bringt den Patienten katecholaminpflichtig auf die Intensivstation

    - man endoskopiert jemanden mit einer akuten Blutung, aufs Monitoring guckt man nicht (bzw schließt es gar nicht erst an, das blöde Piepsen lenkt eh nur ab), irgendwann fällt jemandem durch Zufall auf, dass der Patient schlecht aussieht, das Reateam kommt an den Start, misst den Blutdruck, schreit laut "SCHEI**E", haut Akrinor und Volumen rein, bringt den Patienten leidlich stabil auf die Intensivstation



    Über das erste Szenario müssten wir hier gar nicht diskutieren, weil sowas nun mal einfach passieren kann, da würde wohl niemand guten Gewissens fahrlässiges Handeln unterstellen wollen.

    Aber das zweite Szenario soll juristisch ernsthaft zum gleichen Ergebnis führen? Trotz Garantenpflicht, grobem Behandlungsfehler, meines Erachtens auch fehlender Einwilligung (denn eine juristisch gültige mutmaßliche Einwilligung in einen groben Behandlungsfehler in einer Notfallsituation finde ich dann doch definitiv zu absurd) und allem?

    Mal ernsthaft, warum winseln dann immer alle rum, dass sie als Arzt eh mit einem Bein im Knast stünden, wenn man einfach hingehen, Sedierung ohne Monitoring machen, den Patienten damit fast umbringen kann und dann muss man nicht mal Konsequenzen fürchten?



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  2. #35672
    Diamanten Mitglied
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    Ich hab mal eine Frage. Auf meiner neuen Stelle gibt es ein System "SP Expert" wo die Dienstzeiten hinterlegt sind.
    Ich hab am 1.05 Dienst und habe dort einfach 24h Bereitschaftsdienst eingetragen.
    Das ist insofern lustig, dass ich dort ja nicht hingehe und dann "nur bei Bedarf" in die Rettungsstelle oder auf die Station muss.
    Sondern zu allererst muss ich ja mal die Visite machen, die locker 4h dauert. Bis dahin ist die Rettung so voll, dass das locker bis 22/23 Uhr geht.

    Kann ich mir da von 8-16.30 Uhr nicht erstmal ganz normale Arbeit eintragen? Ich blick da leider noch immer nicht durch.
    Doubt kills more dreams than failure ever will.



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  3. #35673
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    @truba: Der Arbeitgeber darf die 49% deiner Bereitschaftszeit auch für geplant anfallende Arbeiten nutzen. Ihr habt aber sicher eine Auslastungsanalyse, die zeitgt, dass die Auslastung nicht überschritten wird.

    ---Trennung---

    Ihr vermengt Aspekte, die nicht zusammenführen. Es gibt keine getrennte Dogmatik für die Straftaten der Ärzte, vielmehr ist dies Teil der regulären Fahrässigkeitstaten. Würde man die Strafbarkeit so ausdehnen wie ihr euch das vorstellt, dann schlägt dies auch auf alle anderen Fahrlässigkeitsdelikte durch. Würde man die Gefährdung des Rechtsguts als solche ausreichen lassen und nicht fordern, dass es keine hypothetischen Geschehensabläufe gebe in denen das nicht passiert wäre, dann ist jeder Elternteil, dessen Kind im Schwimmbad untergegangen ist sofort wegen fahrlässiger Tötung zu bestrafen. Es hätte ja besser beaufsichtigen können.
    Geändert von Autolyse (29.04.2019 um 21:04 Uhr)
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



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  4. #35674
    Diamanten Mitglied Avatar von Fr.Pelz
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    Habe heute kurz mit der Gastro-OÄ über die Sache gesprochen. Sie hat mich erst nicht verstanden, dann hab ich nochmal deutlicher gesagt, dass das Problem war, dass bei der Endoskopie der Druck nicht gemessen wurde. Da ist sie weggegangen. Wollte es nicht verstehen oder war zu abgelenkt. Wir hatten Zentrumsauditierung und der Kram ist der größte Scheiß... Unsere Planung dazu ist auch miserabel. Ich hätte freigestellt werden sollen, war dann aber doch allein auf Station und in der Sprechstunde eingeteilt, sollte dann aber auf jeden Fall beim Audit mitlaufen. Also grad könnt ich echt nur kotzen. Aber die Endoskopie-Sache werde ich definitiv nochmal aufarbeiten, wahrscheinlich muss ich über meinen Chef gehen.
    Hier sind die MRE-Patienten auch leider oft schlechter dran, zb als letztes im OP und damit besonders ausfallgefährdet, als letztes eingetaktet bei Untersuchungen. Mit Reha-Plätzen siehts auch schlecht aus.

    Und morgen dann nächste Runde Onko-Zert und vorher noch Chefvisite, die ich allein machen darf, weil beide Stationskollegen nicht da sind. Hab den Wecker auf 4.30 Uhr gestellt. Hab ich das mit dem Kotzen schon erwähnt?
    And then again, it´s not out of the realm of extreme possibility...



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  5. #35675
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Zitat Zitat von Autolyse Beitrag anzeigen
    Ihr vermengt Aspekte, die nicht zusammenführen. Es gibt keine getrennte Dogmatik für die Straftaten der Ärzte, vielmehr ist dies Teil der regulären Fahrässigkeitstaten. Würde man die Strafbarkeit so ausdehnen wie ihr euch das vorstellt, dann schlägt dies auch auf alle anderen Fahrlässigkeitsdelikte durch. Würde man die Gefährdung des Rechtsguts als solche ausreichen lassen und nicht fordern, dass es keine hypothetischen Geschehensabläufe gebe in denen das nicht passiert wäre, dann ist jeder Elternteil, dessen Kind im Schwimmbad untergegangen ist sofort wegen fahrlässiger Tötung zu bestrafen. Es hätte ja besser beaufsichtigen können.
    Ich verstehe den juristischen Aspekt, den du hier darstellst.
    Dennoch sehe ich einen eklatanten Unterschied zwischen einer unterstellten Vernachlässigung der Aufsichtspflicht mit Todesfolge (was für die Eltern eine absolute Maximalkatastrophe ist) und der gegen alle Leitlinien unterlassenen Überwachung eines Patienten mit fraglichem Schaden (der vielleicht oder vielleicht auch nicht mit adäquater Überwachung genauso eingetreten wäre) als Resultat des Unterlassens.

    Ich habe eine Garantenstellung. Ich habe einen Patienten zu versorgen, der für einen Facharzt als "instabil" zu erkennen ist. Ich habe Leitlinien, die ganz klar besagen "du musst den überwachen, selbst wenn er NICHT instabil ist".

    Ich überwache ihn nicht und ziehe ihn grade nochmal so aus der Scheisse, als ich merke, dass das vielleicht grade keine gute Idee war. Ich habe grob gegen die Leitlinien verstoßen und den Patienten eklatant vital gefährdet. Dass er nicht pflegebedürftig/tot/sonstwas ist ist reines Glück.

    Dass sowas strafrechtlich als "ist ja nix passiert" bewertet wird, ist für mich schwer zu akzeptieren.



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