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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #35731
    schmierig Avatar von Gesocks
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    Lies Art. 2 Abs. 2 GG mal bis zum Ende...



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  2. #35732
    Registrierter Benutzer
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    Mir ist schon bewusst, dass der Artikel am Ende sagt, dass er durch ein Gesetz eingeschränkt werden kann. Dafür muss es aber eine Verhältnismäßigkeit geben.

    https://www.faz.net/aktuell/politik/...-16141077.html



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  3. #35733
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Da es in Deutschland von 1949 bis 1975 eine Impfpflicht in Bezug auf Pocken gab, scheint das Grundgesetz nebst „Verhältnismäßigkeit“ kein wirkliches Hindernis darzustellen...
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  4. #35734
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Wie gesagt, man kann sich um die Pflicht auch drücken und einfach die meisten Steuervorteile/Kindergeld etc daran koppeln - Dann passiert es von ganz alleine.



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  5. #35735
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    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    Da es in Deutschland von 1949 bis 1975 eine Impfpflicht in Bezug auf Pocken gab, scheint das Grundgesetz nebst „Verhältnismäßigkeit“ kein wirkliches Hindernis darzustellen...
    Die Letalität bei Pocken ist doch enorm höher, insofern schlechter Vergleich.



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