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Ja, aber der ist im Haus (offiziell zumindest )
And then again, it´s not out of the realm of extreme possibility...
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Geändert von SineNomine (21.05.2019 um 19:54 Uhr)
Hallo, ich hätte eine Frage,die mir vielleicht jemand beantworten kann.
Muss man sich nach Erhalt der Approbation bei der Ärztekammer anmelden,obwohl man nicht in Deutschland als Arzt tätig sein wird,sondern im Ausland anfangen werde zu arbeiten?
Ja, sofern der Wohnsitz noch in Deutschland ist. Ab dem Erhalt der Approbation ist man meldepflichtig, auch wenn man noch nicht arbeitet. Frag im Zweifel die für dich zuständige Landesärztekammer.
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Danke.
Aber das hießt, ich muss mich dann nach 3 Monaten wieder abmelden, sobald ich den Wohnsitz in Deutschland aufgebe? Was ein Schwachsinn...