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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #35921
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Eine Frage an die Kinderärzte hier insbesondere Annekii: Prüft Ihr den Impfstatus der Mitarbeiter? Ich hatte hier gerade eine MFA, die beim Kinderarzt arbeitet und mir berichtete, dass sie Keuchhusten gehabt habe bzw immer noch damit hinge. Finde ich ja nicht so prickelnd, eine solche Infektionsquelle in der Praxis zu haben.



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  2. #35922
    PalimPalim! Avatar von epeline
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    Finde ich, geht gar nicht. Da bekomme ich ja das kalte Grausen, wenn ich an die ganzen Babys denke....
    Allerdings ist wohl grade die pertussis Impfung nicht so der Hot, was langjährigen Impferfolg betrifft. Bestimmten Personengruppen wird daher auch eine Boosterung empfohlen.



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  3. #35923
    zurück in der Berufswelt
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    Muriel,ich denke,es ist verpflichtend,dass ein Betriebsarzt die MFAs sieht oder?
    Der müsste das doch kontrollieren.
    Vielleicht kann Wacken was dazu sagen.



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  4. #35924
    Diamanten Mitglied
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    Na gut, Keuchhusten ist infektiös, wenn man es richtig antibiotisch behandelt hat, nur die erste Woche, die Symptome kann man danach noch 3- 6 Monate haben.



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  5. #35925
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Das Problem der Mitternachtsstatistik: Du entlässst an einem Tag den Patienten und nimmst erst am nächsten Tag nen neuen auf. Teilweise weil man auch einfach nicht weiss wann ein Patient geht weil es von Untersuchungsergebnissen abhängt. Dazu soll man noch Betten für Notfälle vorhalten- gerade wenn man die Infektionsstation ist.

    Was den Impfstatus von Mitarbeitern angeht:
    Also- die arbeitsmedizinsiche Vorsorge nach ArbMedVV dient dem Schutz des mitarbeiters. Je nach Gefährdung kommen unterschiedliche Erreger in Frage und natürlich sollte in dem Rahmen der komplette STIKO-Schutz überprüft werden.
    So und jetzt kommt das Problem- der Arbeitgeber bekommt kein Ergebnis. Es handelt sich um Vorsorgen und nicht um Eignungen. Die Bescheinigung für den Arbeitgeber umfasst nur die Info: War da, wegen Gefährdung xy, soll in 3 Jahren wieder kommen.
    Der Arbeitnehmer können die Impfungen verweigern (und würden sogar im Falle einer Ansteckung am Patienten den vollen Schutz des Unfallversicherungsträgers genießen.).

    Es gibt Möglichkeiten wie sich ein Arbeitgeber Ungeimpfte vom Hals halten kann- das Präventionsgesetz oder Infektsionsschutzgesetz(?) besagt ja, dass Betreiber von bestimmten Einrichtungen die Verbreitung von nosokomialen Infektionen zu verhindern hat.
    Es wäre also möglich einen aktuellen Impfstatus zur Einstellungsvoraussetzung zu machen (aber eben nicht über die arbeitsmed. Vorsorge) und arbeitsvertraglich festzulegen, dass der Impfstatus auf Stand gehalten werden muss oder es müsste ein andrer Schutz gewährleistet sein (wie z.B. in den USA impfunwilliges Personal zur Grippezeit mit Mundschutz).
    Das kann aber nur Erkrankungen umfassen, die eine Gefahr für ANDERE bedeuten. Also z.B. nicht gegen Tetanus und Diphterie.

    Also- Arbeitsschutzgesetze und die ArbMedVV dienen dem Schutz des Arbeitnehmers.
    Das Infektionsschutzgesetz dient dem Schutz Dritter (und des einzelnen).

    Bei Keuchhusten kommt noch ein weiteres Problem dazu: Die alte, wirksamere Impfung kam wegen angeblicher unverhältnismäßiger Nebenwirkungen in Verruf und wurde aufgegeben. Dann wurde irgendwann ein neuer Impfstoff entwickelt, der aber schlechter wirksam ist. Ein Problem ist eine asymptomatische Besiedelung, die auch zu Infektionen im Umfeld führen kann.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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