Was ist denn wenn man Student ist? Da behandelt man ja nicht, darf man sich denn dann demzufolge überhaupt keine Akten oder Bilder ansehen?
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Ja, so habe ich es auch vermittelt bekommen. Man darf nur die Informationen nachschlagen, die man für die Behandlung (Befundung) zwingend braucht. Der eigene "Lerneffekt" (- war es nun dies oder das?) sei nicht Grund genug um die Akte nochmal aufzumachen. Ist natürlich extrem bescheuert, weiß ich auch, wenn man jemals weniger diffuse Befunde schreiben will. Und zumal man sich als Radiologe schwertut die Patienten auf der Straße wiederzuerkennen. Aber das sehen die Juristen halt anders. (Wahrscheinlich darf man nicht mal zum eigenen Lernen Bilder im PACS angucken, wenn man die nicht befindet...?!?!)
Was ist denn wenn man Student ist? Da behandelt man ja nicht, darf man sich denn dann demzufolge überhaupt keine Akten oder Bilder ansehen?
Alleine nicht, ausser Du handelst im Auftrag. Mal eben das PACS nach interessanten Bildern filtern oder in Akten blättern ist nicht erlaubt.
Ich mache das als Pathologe regelmäßig, da ich fast immer ein Informationsdefizit habe und die Biopsie oftmals vor oder parallel zu weiteren klinischen Untersuchungen läuft und sich dadurch u.U. neues Aspekte ergeben, die eine Korrektur des pathologischen Befundes notwendig machen. Z.B. Leberbiopsie und Auto-AK usw. noch nicht bestimmt oder CUP-Syndrom und noch kein Staging gelaufen oder Granulome in der Biopsie und die MiBi/Serologie wird dadurch erst angestoßen usw.
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Das erste Mal drauf gekommen, dass es unredlich ist, einen Analphabeten einen Aufklärungsbogen unterschreiben zu lassen (ging um Datenschutz, Aufklärung über die Vorsorge und Impfaufklärung).
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3