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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #36756
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
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    Du greifst für deinen Befund auf die Akte zu, das ist nicht zu beanstanden, da du ja die Daten für deinen Befund benötigst. Genauso wie ein Radiologe für die Befundung alte Akten lesen darf um Dinge abzugleichen.



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  2. #36757
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von Kackbratze Beitrag anzeigen
    Sowie die Behandlung beendet ist (bei einem Radiologen mit dem Befund), endet die "Mitbehandlung". Wenn das rauskommt, wird es eine interessantes Verfahren mit einem wegweisenden Urteil.
    .
    Geil, mit Datenschutz läßt sich jede Demo und jedes Tumorboard killen. Hocken da doch immer auch ÄrztInnen rum, die mit dem konkreten Fall gar nicht befaßt sind.
    Ansonsten gehe ich davon aus, daß ich als Radiologe im Rahmen eines stationären Aufenthalts als mitbehandelnder Arzt jederzeit auf die Akte zugreifen darf (Juristen mögen mich korrigieren), ich muß ja z.B. auch einen Nachtragsbefund erstellen können. Die Sinnhaftigkeit einer Folgeuntersuchung prüfen. Oder "meine" Laborwerte kontrollieren...
    Ambulant wird die Sache ein wenig kniffliger. Da steht dem Datenschutz nämlich die Berichtspflicht (zumindest im KV-Bereich) entgegen, d.h. wenn der Patient eine Befundübermittlung ablehnt (kommt bisweilen vor), dürfte ich ihn gar nicht erst untersuchen. Umgekehrt hat der Pathologe natürlich keine Berichtspflicht an den erstbeschreibenden Radiologen. Das Problem kann man aber so lösen, in dem man bei interessanten Befunden eine Rückmeldung erbittet. Wenn der Patient damit einverstanden ist, ist es ok.

    Zitat Zitat von Kackbratze Beitrag anzeigen
    Alleine nicht, ausser Du handelst im Auftrag. Mal eben das PACS nach interessanten Bildern filtern oder in Akten blättern ist nicht erlaubt.
    Grundsätzlich erlaubt ein PACS natürlich, persönliche Daten auszublenden. Der zu Trainierende kann dann natürlich aber nicht gezielt suchen und darf auch nicht wissen, wie man die Daten wieder "einschaltet". Wobei zumindest die ärztliche Schweigepflicht durch eine entsprechende Unterschrift gewahrt bleibt...wie auch schon vor der DSGVO..einfach nur noch krank...

    Bei der Gelegenheit sei noch daran erinnert, daß der Gesundheitsminister pseudonymisierte (NICHT anonymisierte!) GKV-Krankendaten ganz offizell zur Handelsware machen will...es wird also spahnend, was da noch kommt. So in der Art:
    Arzt darf Daten nicht einsehen, de/die SoFa und Arvato-Bertelsmann dagegen schon
    Geändert von tarumo (27.11.2019 um 08:58 Uhr)
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



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  3. #36758
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Unser Nachbarzentrum anonymisiert Laboranforderungen. Und unser QM hat zwei Aufklärungsbögen kreiert zum Thema Datenschutz, Schweigepflicht etc, die 80% deckungsgleich sind. Unsere Probanden wundern sich einfach nur noch.

    So wie ich das verstanden habe, dürfte der Student die Daten sehen, die Klinik müsste aber den Patienten aufklären, dass Studenten der Klinik zu Ausbildungszwecken Zugriff haben.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  4. #36759
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
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    Arzt darf Daten nicht einsehen, de/dier SoFa und Arvato-Bertelsmann dagegen schon
    Welcome to the future!

    Kacken ist Liebe!
    Salmonella ist Kacken!


    What have you done today to earn your place in this crowded world?



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  5. #36760
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Arzt darf Daten nicht einsehen, de/dier SoFa und Arvato-Bertelsmann dagegen schon
    Der normale Arzt hat halt keine Aufsichtsratposten für Parteigenossen oder andere Anreize für Politiker zu bieten. Daran scheitert es letztlich.



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