Geil, mit Datenschutz läßt sich jede Demo und jedes Tumorboard killen. Hocken da doch immer auch ÄrztInnen rum, die mit dem konkreten Fall gar nicht befaßt sind.
Ansonsten gehe ich davon aus, daß ich als Radiologe im Rahmen eines stationären Aufenthalts als mitbehandelnder Arzt jederzeit auf die Akte zugreifen darf (Juristen mögen mich korrigieren), ich muß ja z.B. auch einen Nachtragsbefund erstellen können. Die Sinnhaftigkeit einer Folgeuntersuchung prüfen. Oder "meine" Laborwerte kontrollieren...
Ambulant wird die Sache ein wenig kniffliger. Da steht dem Datenschutz nämlich die Berichtspflicht (zumindest im KV-Bereich) entgegen, d.h. wenn der Patient eine Befundübermittlung ablehnt (kommt bisweilen vor), dürfte ich ihn gar nicht erst untersuchen. Umgekehrt hat der Pathologe natürlich keine Berichtspflicht an den erstbeschreibenden Radiologen. Das Problem kann man aber so lösen, in dem man bei interessanten Befunden eine Rückmeldung erbittet. Wenn der Patient damit einverstanden ist, ist es ok.
Grundsätzlich erlaubt ein PACS natürlich, persönliche Daten auszublenden. Der zu Trainierende kann dann natürlich aber nicht gezielt suchen und darf auch nicht wissen, wie man die Daten wieder "einschaltet". Wobei zumindest die ärztliche Schweigepflicht durch eine entsprechende Unterschrift gewahrt bleibt...wie auch schon vor der DSGVO..einfach nur noch krank...
Bei der Gelegenheit sei noch daran erinnert, daß der Gesundheitsminister pseudonymisierte (NICHT anonymisierte!) GKV-Krankendaten ganz offizell zur Handelsware machen will...es wird also spahnend, was da noch kommt. So in der Art:
Arzt darf Daten nicht einsehen, de/die SoFa und Arvato-Bertelsmann dagegen schon