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  1. #36826
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Ich vermute stark auch da bleibt die Anzahl der Urlaubstage gleich. Du hast ja in dem Zeitraum wo du sie erworben hast entsprechend mehr Freizeit gehabt.



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  2. #36827
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    Zitat Zitat von freak1 Beitrag anzeigen
    Ich vermute stark auch da bleibt die Anzahl der Urlaubstage gleich. Du hast ja in dem Zeitraum wo du sie erworben hast entsprechend mehr Freizeit gehabt.
    Ja. Es ist sehr praktisch, z.B. während einer 50%-Stelle keinen Urlaub zu nehmen und die Urlaubstage erst dann zu nehmen, wenn man die Stundenzahl erhöht hat und Vollzeit arbeitet. Z.B. im ersten Halbjahr halbe Stelle, im zweiten Halbjahr volle Stelle, und 6 Wochen Urlaub im zweiten Halbjahr beantragen. In den 6 freien Wochen im zweiten Halbjahr wird man dann natürlich mit voller Stelle (plus Zulagen-Durchschnitt der vorangegangenen 3 Monate) bezahlt.

    Weil den meisten Chefs und Kliniken das auch bewusst, versuchen sie, diesen Effekt zu vermeiden, zumindest dann, wenn Leute geplant von einer Teilzeit- auf eine Vollzeit-Stelle wechseln. Weil den meisten (zumindest jüngeren) Angestellten diese Problematik nicht bewusst ist, versuchen diese wiederum es nicht aktiv zu vermeiden, wenn es andersrum läuft: Erstes Halbjahr voll gearbeitet, zweites Halbjahr geplante Teilzeit-Stelle, und trotzdem nicht rechtzeitig daran gedacht, den Urlaub (oder mindestens einen Teil davon) im ersten Halbjahr zu beantragen. Klassischerweise läuft es ja auch so, dass man ewig lang Urlaub vor sich her schiebt, weil der angeblich nicht genommen werden kann. Irgendwann hat man die Schnauze voll und reduziert auf Teilzeit. Und *dann* erst wird allmählich der Resturlaub aufgebraucht.

    Gibt ja auch gern so Regelungen, dass Leute zwar eine Teilzeitstelle bekommen, aber die ersten drei oder sechs Monate "zwecks Einarbeitung" erst mal Vollzeit arbeiten sollen. Die nehmen natürlich auch nicht gleich am Anfang Urlaub und sind dann überrascht, als ihnen klar wird, dass ihr Urlaub mit der halben Stelle plötzlich (finanziell) nur noch "die Hälfte wert" ist.

    Also bei uns haben diese Regelungen ganz sicher viel öfter zu Nachteilen bei den Assistenzärzten geführt als zu Vorteilen für die Assistenzärzte.



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  3. #36828
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    Ja, im alten Haus arbeite ich 12,5% aktuell. Und ja ich habe Anspruch auf die 14 Urlaubstage. Ist nur die Frage, wann ich die nehmen kann. Fünf muss ich wohl bis 31.03. nehmen. Das werde ich auch machen. Habe dann eben fünf mal einen Freitag frei. Das ist ja nicht verkehrt.



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  4. #36829
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    Ich vermute, dass du das falsch verstehst. Aber natürlich hängt das ganze Procedere davon ab, wie euren gesamten Abmachungen bezüglich der Rotation usw. geregelt sind.

    Wie FirebirdUSA schon geschrieben hat, wäre es dann, wenn du auf 12,5% reduziert hast und dann nur 1 Tag pro Woche zur Arbeit kommst (und den anscheinend nicht mal voll, wären ja sonst 20%), formalrechtlich vermutlich so, dass du dann für 1 Tag frei jeweils für die ganze Woche Urlaub einreichen müßtest. Wenn man nicht jeden Tag 12,5% der regulären Arbeitszeit arbeitet, sondern die gesamte Arbeitszeit der Woche auf einen einzigen Tag kumuliert, dann muß man entsprechend auch die Urlaubstage der gesamten Woche auf diesen einzelnen Urlaubstag kumulieren. D.h. um den Freitag frei zu haben, müßte man 5 Tage Urlaub einreichen.

    So ganz klar geworden ist die Art und Weise, wie du wirklich angestellt bist und wie das mit der Rotation geregelt ist, aus deinen Postings nicht. Am logischsten klänge es, wenn du jeweils 4 Tage beim Rotationsarbeitgeber und 1 Tag (Freitag) beim vorherigen Arbeitgeber nimmst und somit jeweils 1 Woche frei mit 5 Tagen Urlaub. Kann man nicht sagen ohne Kenntnis des Vertrags. Aber ich glaube, du wolltest hier ja auch keine Hilfe, sondern nur ein bißchen deinen Unmut los werden, dass du noch nicht weißt, wie es geregelt wird, und keiner dir bisher Auskunft gegeben hat.

    Am Ende zählt, was bezüglich der Rotation bei euch vereinbart ist oder wird bzw. wie kooperativ der Arbeitgeber sich verhält oder was allgemein als ungerecht empfunden wird. Nur rein formal, ohne irgendwelche Sonderregelungen oder Entgegenkommen des Arbeitgebers wegen gefühlter Ungerechtigkeit oder was auch immer, wäre es normalerweise eben nicht so, dass man seine Wochen-Arbeitszeit an einem Tag kumulieren kann, den Urlaubsanspruch aber nicht auf den einen Tag kumuliert.

    Ich habe zur Zeit eine 50%-Stelle, arbeite aber nur an 2,5 Tagen pro Woche. Tarifvertraglich habe ich 30 Tage Urlaubsanspruch, entspricht 6 Wochen bei der im Tarifvertrag vorgesehenen 5-Tage-Woche. Und genau diese 6 Wochen bekomme ich auch frei. Ich kann nicht sagen "ah ich habe ja 30 Tage Urlaubsanspruch, ich nehme meinen Urlaub nur Montag und Dienstag und dann nochmal nen halben Tag am Mittwoch, auf die Weise mache ich 12 Wochen im Jahr frei". Ich habe mich vor der Reduktion extra beim Rechtsanwalt erkundigt, weil ich (aus gewohnheitlicher Erfahrung mit Personalabteilungen und allgemeinem Glauben an das Schlechte im Menschen) so Tricks vom Arbeitgeber befürchtete wie dass der meinen Urlaub bei so einer Verteilung der Wochenarbeitszeit dann nur an Tagen genehmigt, an denen ich sowieso frei hätte.



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  5. #36830
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    Zitat Zitat von vanilleeis Beitrag anzeigen
    Der in Vollzeit bereits erarbeitete Anspruch auf Urlaubstage verringert sich nicht, wenn man reduziert. Es bleibt auch dann bei 14 Tagen. Dazu gibt es mehrere Urteile
    Ich habe dieses Posting übersehen / nicht genau genug gelesen, als ich oben auf freak geantwortet habe (mein Posting #36827). Also nochmal zur Klarstellung:

    Tatsächlich verringert sich der Anspruch auf Urlaubstage nicht, wenn man reduziert. Dies bezieht sich aber nur auf Urlaubstage unter der Vorstellung, dass sich die vereinbarten Arbeitstage im Zusammenhang mit der Reduktion nicht änden. Also wenn man 100% bei einer 5-Tage-Woche (Montag bis Freitag) arbeitet und dann auf Teilzeit geht, die aber immer noch auf eine 5-Tage-Woche verteilt ist, dann ändert sich die Anzahl der Tage bei der Urlaubsberechnung nicht.

    Wenn die Reduktion der Wochenarbeitszeit aber gleichzeitig mit einer Reduktion der Tage einhergeht, an denen diese Wochenarbeitszeit erbracht wird (also z.B. eine 4-Tage-Woche), dann kann man nicht einfach die anhand einer 5-Tage-Woche berechneten Urlaubstage übernehmen und auf eine 4-Tage-Woche anwenden mit nur 4 verbrauchten Tagen pro Woche. Das funktioniert nicht. Es gibt dann je nach Fallkonstellation unter Umständen komplizierte Berechnungen.

    Entsprechende rechtliche Information zum Beispiel hier.

    Der von mir in Posting #36827 geschilderte Sachverhalt mit den typischen Vor-/Nachteilen für Arbeitnehmer bei Änderung der Arbeitszeit bezog sich auf eine Situation mit Beibehaltung der 5-Tage-Woche. Wenn man bei durchgehend bestehender 5-Tage-Woche zum 1.7. von Vollzeit auf 50% Teilzeit reduziert (z.B. ab 1.7. jeden Tag Montag bis Freitag um 12 Uhr heim geht), dabei im ersten Halbjahr aber noch keinen Urlaub genommen hat, dann bleibt der volle Urlaubsanspruch (z.B. 30 Tage) im zweiten Halbjahr erhalten. Man erhält für jeden Urlaubstag, den man im zweiten Halbjahr nimmt, aber nur halb so viel Geld, wie wenn man den Urlaubstag noch im ersten Halbjahr (bei noch 100%-Stelle) genommen hätte. Entsprechend erhält man bei der entgegengesetzten Konstellation (im 1. Halbjahr halbe Stelle, im 2. Halbjahr volle Stelle bei durchgehender 5-Tage-Woche) im 2. Halbjahr für jeden Urlaubstag vollen Lohn, auch wenn man nur den halben Lohn erhalten hätte, wenn man den Urlaubstag im 1. Halbjahr genommen hätte. Aus dem Grund achten (manche) Arbeitgeber ganz gerne darauf, dass jemand bei Reduktion oder Erhöhung seiner Arbeitszeit den Urlaub anteilsmäßig so verteilt, dass dabei auf keinen Fall ein Nachteil für den Arbeitgeber entsteht.

    In dem Fall mit der halben Stelle im 1. Halbjahr und vollen Stelle im 2. Halbjahr wird man z.B. evtl. vom Chef mündlich aufgefordert, mindestens 15 der 30 im Gesamtjahr anstehenden Urlaubstage auch noch im 1. Halbjahr zu nehmen. Inwieweit so eine Aufforderung vom Arbeitgeber rechtsverbindlich eingefordert werden kann, weiß ich nicht, aber es passiert definitiv bei manchen Arbeitgebern im Zusammenhang mit der Urlaubsplanung, wenn Umstellungen der Arbeitszeit zu dem Zeitpunkt schon bekannt sind.



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