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Nur mal so für mich, um einschätzen zu können, ob ich hinterm Mond lebe oder ob es vielleicht wirklich nicht so in der Diskussion war: neue Weiterbildungsordnung hat man ja hier und da schonmal gehört und Hessen hat jetzt gerade auf der homepage der LÄKH kundgetan, dass die neue WBO ab 1.7.2020 in Kraft treten wird.
Dass die WB-Zeit für die spezielle Intensiv dabei von 12 auf 18 Monate verlängert wird, habe ich hier sonst noch nirgends gelesen. Ist das, weil es mich bisher nie interessiert hat? Haben andere das eher auf dem Schirm gehabt?
Einige wird es ja vielleicht aufgrund der abgesagten FA-Prüfungen betreffen, dass sie die Intensivzeit nicht rechtzeitig vor dem 1. Juli beginnen können und deswegen dann auch 6 Monate länger machen müssen.....
FAQ: https://www.laekh.de/images/Aerzte/W...Q_neue_WBO.pdf
Geduld ist eine Tugend.
Aber warum dauert alles immer so lange?
Und als alle Hoffnung verloren war,kam ein Licht von oben und eine Stimme sprach:
"Fürchte dich nicht, denn es könnte schlimmer sein"
Und siehe da es kam schlimmer.
Härtefall für mich ja jetzt eher nicht, ich habe mich einfach nur zu spät dazu entschieden, die ZB zu machen. Aber ich finde den Zeitraum zwischen Bekanntgabe (15. März) und Einführung (1. Juli) ziemlich kurz und angesichts der aktuellen Ausnahmesituation auch ziemlich dämlich.
Wollte es gerne andiskutieren und wissen, ob es andere vielleicht auch so gar nicht mitbekommen haben!
Der CA in einem meiner Bewerbungsgespräche wusste nur, DASS es eine Änderung/Verlängerung geben soll, aber nicht wann diese eingeführt wird. Ich bin mir sicher, der andere CA, wo ich mich beworben habe, hat das noch nichtmal auf dem Schirm, da gerade aus einem anderen Bundesland hier angekommen...
Für mich wäre jetzt interessant, ob Bayern auch eine Verlängerung der Intensivzeit plant. Für mich wäre pendeln nach Bayern durchaus machbar, wenn ich mir dadurch 6 Monate Schichtdienst spare!!!
Hallo!
Man kann sich- zumindest in Niedersachsen- entscheiden, welche WBO man macht, wenn man zu einem Zeitpunkt angefangen hat, als die 2. noch nicht galt.
Liebe Grüße!
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Meine Diskussionsgrundlage bezog sich jetzt auf Kollegen, die die WB-Zeit für die spezielle Intensiv derzeit nicht beginnen können, weil ihre FA-Prüfungen auf Eis liegen.... ist ja schließlich fraglich, ob die alle rechtzeitig vor dem 1. Juli 2020 (Stichtag) stattfinden und nachgeholt werden können.
Neu ist ja, dass die 18 Monate komplett NACH der FA-Prüfung absolviert werden müssen.