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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #37386
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Es wird dennoch eine Übergangszeit geben, in der man entscheiden darf, auf Grundlage welcher WBO man seine Weiterbildung machen möchte, wenn man sie beginnt. Das dürfte wohl auch für Zusatzweiterbildungen gelten. Frag doch mal bei der Landesärztekammer nach, wie das gehandhabt wird. .
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  2. #37387
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Normalerweise gilt das nur für schon begonnene Weiterbildungen. Bei denen kann man sich aussuchen, ob man nach alter oder neuer WBO abschließt.

    Evtl gibt es eine Sonderregelung, wenn die WB nicht beginnen konnte, weil der Facharzt coronabedingt fehlt. Also FA-Reife, aber Prüfung verschoben.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  3. #37388
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Und wenn das einzige Kriterium, das anders ist, die Frage ob 12 oder 18 Monate... Puh, wüsste nicht, wer sich dann freiwillig für 18 entscheiden würde.



  4. #37389
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Zitat Zitat von Muriel Beitrag anzeigen
    Und wenn das einzige Kriterium, das anders ist, die Frage ob 12 oder 18 Monate... Puh, wüsste nicht, wer sich dann freiwillig für 18 entscheiden würde.
    Eben, ich glaube, dann schick ich doch nochmal ne Bewerbung nach Bayern raus.
    Ist ja nicht nur 6 Monate WB-Zeit mehr, sondern evtl. Schichtdienst und Gehaltsverlust.

    Ich wollte es einfach gerne mal hier schreiben, weil es an mir wie gesagt völlig vorbeigegangen ist und ich es nicht wusste, dass eine Verlängerung in der Mache ist.
    Don't be afraid of work - fight it!!





  5. #37390
    Registrierter Benutzer
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    Ich frage mich ja, ab wann man die ZB beginnt. Bisher konnte man sich ja (insofern die Klinik dafür weiterbildungsermächtigt ist) ein Jahr ICU vor dem Facharzt für die ZB anrechnen lassen. Das fällt mit der neuen WBO ja weg. Darf ich dann wohl nach der alten WBO meine Zusatzbezeichnung machen, auch wenn ich jetzt z.B. erst am 01.07. mit dem zweiten Jahr Intensiv beginne? Fragen über Fragen...



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