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Ich hätte ja grundsätzlich auch nichts dagegen den Patienten zu einem Aufklärungsgespräch (da kann man ja auch noch mal über die Indikation reden) und dann später zum richtigen Termin zu schicken.
Mich ja gerade die unterschiedlichen Standards an. Und nen Patienten zwar für die Gastro, aber nicht für die Sedierung für nen späteren Termin aufzuklären versteh ich gar nicht.
Ich würd ehrlich gesagt keinen fremdaufgeklärten Patienten behandeln wollen. Im Zweifel wär ich ja als Behandler dran nicht der Aufklärer.
(Ich mein jetzt nicht aufgeklärt von nem anderen Kollegen aus der gleichen Abteilung, oder bei ner einfachen Sache meinetwegen aus dem gleichen Haus wenn ich weiss dass er´s ordentlich macht)
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3
Diese Woche war ich doch tatsächlich als Angehöriger im KH.
Geplant war eine elektive (Tumor)OP, sollte ca. 1h dauern.
Aufnahme um 12 Uhr, dann gleich los. Warten. Irgendwann hieß es, es ginge gegen 15 Uhr los. Warten. Um 17 Uhr den Stationsarzt angesprochen - ich persönlich hätte das Ganze abgesetzt bzw. verschoben, aber mein Angehöriger wollte es durchziehen. Weiter warten.
Um 20 Uhr kam das erste mal ein Arzt, der meinen Angehörigen überhaupt angeschaut hat. Sprich über 8h nach Aufnahme ins KH.
Bis dahin hielt es niemand für nötig, mal selbst mit dem Patienten zu sprechen, und z.B. die Gründe für die "Verzögerung" (oder Verarsche?) zu nennen.
Um 21 Uhr gings dann los....
Ich war/bin so was von sauer wie hier mit Patienten umgegangen wird.
Naja, ich hab mich aber zurück gehalten, da ich das Klima in Anbetracht der bevorstehenden Radio-/CHT nicht belasten möchte.
Zum Kotzen find ichs trotzdem.
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Zu Aufklärungen hab ich mich demletzt belesen:
Bei kleineren Eingriffen (wozu auch Endoskopien zählen, also auch die Sedierung dazu) darf man am Tag des Eingriffs aufklären (gibt Urteile dazu, kann ich aber nicht zitieren, war ne Ärzteblatt-Fortbildung). Bei allen anderen Eingriffen, die elektiv und nicht dringlich sind (also z.B. Galle, Leistenhernie u.ä.), muss mind. 24 h vorher aufgeklärt werden (also theoretisch reicht es nicht , um 16 Uhr aufzuklären und am nächsten Tag um 8 Uhr zu operieren...aber wird ja oft so praktiziert). Dazwischen ist alles ein wenig Grauzone, was so "dringlich" ist oder nicht. Da stand, man solle am besten bei Indikationsstellung, also bei Terminvergabe für die OPs, aufklären. Und noch was: der Aufklärer haftet mit, auch wenn er den Eingriff NICHT durchführt! (nicht für Behandlungsfehler, aber bei unvollständiger Aufklärung und bei Eintritt der Komplikation). Da gabs auch ein Urteil zu...also nicht so ohne, das Aufklären!
LG Lee