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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    ...
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    AiW Anästhesie
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    Also in Sachsen darf es auch höchstens 2 Jahre vorher gemacht werden.
    Zitat von der Seite des LPA:

    Die Ableistung des Krankenpflegedienstes hat in die unterrichtsfreie (vorlesungsfreie) Zeit zu fallen. Sie kann aber auch schon vor Beginn des Studiums erfolgen. In diesem Falle sollte jedoch ein gewisser zeitlicher Zusammenhang (max. 2 Jahre vor Studium) mit der Aufnahme des Studiums gegeben sein.



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  2. #12
    Dynamo Ultra Avatar von MediFreaK
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    6. (aber grad pause)
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    Zitat Zitat von GH84
    Also in Sachsen darf es auch höchstens 2 Jahre vorher gemacht werden.
    Zitat von der Seite des LPA:
    na toll...mein zivi is jetzt schon zwei jahre her....dann darf ich also noch mal ran
    Und Gott sprach: lächle, es könnte schlimmer sein und ich lachte und es kam schlimmer...



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  3. #13
    Premium Mitglied
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    Das LPA NRW sagt:

    Es dürfen maximal zwei Jahre zwischen Ableistung des Krankenpflegedienstes und dem Beginn des Medizinstudiums liegen.

    Hier gucken http://www.versorgungsverwaltung.nrw...st_3Monate.pdf



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  4. #14
    ganz seltene MD-Spezies Avatar von trina1081
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    Zitat Zitat von funkytyreese
    Das LPA NRW sagt:

    Es dürfen maximal zwei Jahre zwischen Ableistung des Krankenpflegedienstes und dem Beginn des Medizinstudiums liegen.

    Hier gucken http://www.versorgungsverwaltung.nrw...st_3Monate.pdf

    ja so hatte ich das von nrw auch in erinnerung. das war damals bei mir nämlich sehr knapp



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  5. #15
    Registrierter Benutzer Avatar von 20charlotte06
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    Hey Leude!
    Mache auch gerade mein Pflegepraktikum, vor dem Studium.
    Was durftet ihr so machen und auf welchen Stationen wart ihr so untergebracht?
    Hab den ersten Monat auf der Ambulanz gearbeitet, wird aber als Bettenstation angerechnet.
    Durft da Braunülen legen, Blut abnehmen und EKS schreiben - jetzt bin ich auf ner Inneren und füttere Leute, messe Blutdruck und schrubbe Nachschränke - da muss man wohl durch. Gings euch genauso?



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