Also in Sachsen darf es auch höchstens 2 Jahre vorher gemacht werden.
Zitat von der Seite des LPA:
Die Ableistung des Krankenpflegedienstes hat in die unterrichtsfreie (vorlesungsfreie) Zeit zu fallen. Sie kann aber auch schon vor Beginn des Studiums erfolgen. In diesem Falle sollte jedoch ein gewisser zeitlicher Zusammenhang (max. 2 Jahre vor Studium) mit der Aufnahme des Studiums gegeben sein.