Dieses "Nachrücken" gehört zum Verfahren dazu. Das eigentlich Nachrückverfahren, welches Mitte Oktober stattfindet hat damit nichts zu tun. Die "5 freien Plätze" werden dann also zum 30.09. vergeben!Zitat von Afri
Dieses "Nachrücken" gehört zum Verfahren dazu. Das eigentlich Nachrückverfahren, welches Mitte Oktober stattfindet hat damit nichts zu tun. Die "5 freien Plätze" werden dann also zum 30.09. vergeben!Zitat von Afri
Merci beaucoup! genau das wollte ich hören!
worin genau unterscheidet sich eine zulassung, die am 12 august kommt und eine die am 30. sept. kommt?Zitat von Cuff
wenn ich am 12 august keine post bekomme, bedeutet das noch lange nicht, dass ich keinen studienplatz habe? dann schln in ungewissheit bis zum 30. september warten?
wo ist da die logik?
Genau vor dem gleichen Problem stehe ich auch. Wenn ich (rein theoretisch) am 12.8. Post bekomme, bedeutet das also nicht das ich nen Platz habe, sondern nur, dass ich die Auswahlgrenze gemeistert habe?!? Oder bin ich einfach mal wieder zu bescheuert für diese Welt... ZVS... wie auch immer...Zitat von Ingainga
aber nicht doch. wenn du am 12.8 Post bekommst bist du über die besten- oder die wartezeitquote drin. wenn du am 15.8 post bekommst, bist du da nicht drin, sondern im adh und dann gehts weiter wie du bereits geschrieben hast. je weiter hier diskutiert wird desto mehr variationen des beschränkten wissens, das wir haben machen die runde. ABer eine Frage kann ich mir auch nicht verkneuifen, meine sie nämlich noch nicht gesehen zu sagen: was heißt eigentlich, dass die bescheide am 12.8 versandt werden? Hab ich die dann am 12. oder erst am 13. im Briefkasten?