teaser bild
Seite 3 von 4 ErsteErste 1234 LetzteLetzte
Ergebnis 11 bis 15 von 16
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Inflatable... Avatar von Cuff
    Mitglied seit
    02.03.2005
    Ort
    Marburg
    Semester:
    Stex
    Beiträge
    579
    Zitat Zitat von Afri
    und wenn die zvs die daten bis zum 30. september oder so von den ganzen adh's "abgleicht": bedeutet das, dass man am 30. 9. eventuell schon als nachrücker im adh eine zusage bekommt?
    also wenn jemand von 6 angebotenen unis nur eine nimmt: werden dann die restlichen 5 plätze gleich zum 30. 9. vergeben oder erst im oktober zum nachrückverfahren?
    Dieses "Nachrücken" gehört zum Verfahren dazu. Das eigentlich Nachrückverfahren, welches Mitte Oktober stattfindet hat damit nichts zu tun. Die "5 freien Plätze" werden dann also zum 30.09. vergeben!



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #12
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    03.04.2005
    Ort
    Göttingen
    Semester:
    mal wieder Ersti
    Beiträge
    178
    Merci beaucoup! genau das wollte ich hören!



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  3. #13
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    25.06.2005
    Beiträge
    11
    Zitat Zitat von Cuff
    Am 12. werden die Zulassungen für die 20% Note- und 20% Warte-Quote verschickt. Wer hier eine Zulassung hat, der nimmt nichtmehr am AdH teil.

    Am 30. September werden dann die endgültigen Zulassungen und Ablehungen verschickt, also auch für diejenigen, die nur an EINER Uni zugelassen werden konnten.
    worin genau unterscheidet sich eine zulassung, die am 12 august kommt und eine die am 30. sept. kommt?
    wenn ich am 12 august keine post bekomme, bedeutet das noch lange nicht, dass ich keinen studienplatz habe? dann schln in ungewissheit bis zum 30. september warten?
    wo ist da die logik?



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  4. #14
    Registrierter Benutzer Avatar von red_sun
    Mitglied seit
    26.05.2005
    Ort
    Münster (Geschichtswissenschaften)
    Beiträge
    178
    Zitat Zitat von Ingainga
    worin genau unterscheidet sich eine zulassung, die am 12 august kommt und eine die am 30. sept. kommt?
    Genau vor dem gleichen Problem stehe ich auch. Wenn ich (rein theoretisch) am 12.8. Post bekomme, bedeutet das also nicht das ich nen Platz habe, sondern nur, dass ich die Auswahlgrenze gemeistert habe?!? Oder bin ich einfach mal wieder zu bescheuert für diese Welt... ZVS... wie auch immer...



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  5. #15
    Usurpator Avatar von Hysterektomie
    Mitglied seit
    10.08.2005
    Ort
    ...jenseits der Morgenröte und der Mauer
    Semester:
    like a virgin
    Beiträge
    78
    aber nicht doch. wenn du am 12.8 Post bekommst bist du über die besten- oder die wartezeitquote drin. wenn du am 15.8 post bekommst, bist du da nicht drin, sondern im adh und dann gehts weiter wie du bereits geschrieben hast. je weiter hier diskutiert wird desto mehr variationen des beschränkten wissens, das wir haben machen die runde. ABer eine Frage kann ich mir auch nicht verkneuifen, meine sie nämlich noch nicht gesehen zu sagen: was heißt eigentlich, dass die bescheide am 12.8 versandt werden? Hab ich die dann am 12. oder erst am 13. im Briefkasten?



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
Seite 3 von 4 ErsteErste 1234 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook