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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Hab da auch nochmal ne Frage an den "Nachrückverfahrengott" .
    Wenn man dann ins Nachrückverfahren kommt, kann man dann auch wieder wie im "normalen" AdH mehrere Zulassungen bekommen und kann sich dann auch entscheiden und die "verfallenen" Studienplätze kommen dann auch ins Losverfahren???



  2. #7
    Inflatable... Avatar von Cuff
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    Zitat Zitat von chiara47
    Hab da auch nochmal ne Frage an den "Nachrückverfahrengott" .
    Wenn man dann ins Nachrückverfahren kommt, kann man dann auch wieder wie im "normalen" AdH mehrere Zulassungen bekommen und kann sich dann auch entscheiden und die "verfallenen" Studienplätze kommen dann auch ins Losverfahren???
    Im Nachrückverfahren wird dir, wenn überhaupt, NUR eine Zusage angeboten und zwar an dem von dir in günstigster Ortspräferenz (AdH-Liste) genannten Ort.
    Alle Studienplätze, die nach dem Nachrückverfahren unangenommen bleiben, gehen direkt ans Losverfahren der Unis. Die Arbeit der ZVS ist dann endgültig abgeschlossen. Um am Losverfahren einer Uni teilnehmen zu können, musst du dich fristgerecht (das ist bei jeder Uni anders) bei dieser bewerben.



  3. #8
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    Und die Unis, die dann kein Losverfahren durchführen, haben noch freie Plätze, die dann den Studienplatzklägern geradezu vor die Nase gelegt werden!!??



  4. #9
    Inflatable... Avatar von Cuff
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    Zitat Zitat von Smartinchen
    Und die Unis, die dann kein Losverfahren durchführen, haben noch freie Plätze, die dann den Studienplatzklägern geradezu vor die Nase gelegt werden!!??
    Naja. Eigentlich sollte JEDE Uni ein Losverfahren durchführen. Es kann aber durchaus sein, dass an einer Uni schon vor dem Nachrück- oder Losverfahren alle Plätze belegt sind. Deswegen muss die Uni dies nicht tun!!!



  5. #10
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    Es gibt aber auch Unis, die direkt ein Losverfahren ausschliessen, z.B. in Lübeck!!!



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