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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo Leute! Wenn Ihr auf der ZVS-HP über den Link "Bescheid erhalten?Nähere Hinweise finden Sie unter..." auf Nachrückverfahren und Losverfahren klickt, werden Ihr folgenden Wortlaut finden:

    1.
    Nachrückverfahren
    Erfahrungsgemäß nehmen nicht alle Zugelassenen den Ihnen im Hauptverfahren zugewiesenen Studienplatz an. Die damit wieder frei werdenden Studienplätze vergibt die ZVS im Nachrückverfahren an Bewerberinnen und Bewerber, die bisher noch nicht zugelassen werden konnten.

    2.
    Losverfahren im bundesweiten Auswahlverfahren

    Bei bundesweit in das Verfahren der Zentralstelle einbezogenen Studiengängen werden Studienplätze, die von zugelassenen Studienbewerbern nicht angenommen wurden, im Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben. Studienplätze, die im Auswahlverfahren der Hochschulen nicht angenommen wurden, werden von den Hochschulen bzw. im Auftrag der Hochschulen von der ZVS in einem Nachrückverfahren vergeben. Der Versand der Zulassungsbescheide für das Wintersemester 2005/06 im Nachrückverfahren der Hochschulen erfolgt am 17. Oktober 2005 durch die ZVS (im Auftrag der Hochschulen) bzw. durch die Hochschulen selbst.
    Sollten nach Abschluss des Nachrückverfahrens im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) wieder Studienplätze frei werden, vergeben die Hochschulen diese in einem Losverfahren.
    Der Antrag muss schriftlich bei jeder in Betracht kommenden Hochschule gestellt werden. Die Hochschulen bestimmen hierzu die Fristen.

    Und nun meine Frage:
    Das bedeutet doch, dass doch die ZVS das Nachrückverfahren durchführt, zwar im Auftrag der Hochschulen, aber ZVS, oder ??? Und zwar dann auch diejenigen Studienplätze, die im AdH nicht angenommen worden sind??? Wenn die nicht vergebenen Studienplätze aus Hauptverfahren und AdH aber von der ZVS (im Auftrag der Hochschulen) vergeben werden, würde ich gerne wissen nach welchen Kriterien die ZVS entscheidet wer nachrückt?? Bisher habe ich ja von einigen Forum Teilnehmern gehört, dass es kein Nachrückverfahren der ZVS gibt, auch mit Quellenangaben, aber das jetzt?! Oder bezieht sich das nur auf NRW, geht aber nicht klar hervor!!!

    Leute, bitte helft mir! Entweder ich sehe vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr, das Hefeweizen welches vor mit steht ist schlecht oder ist das wieder eine der bekannten ZVS-Wirrwar-Dingern? Vielleicht steige ich da einfach auch nicht durch!!! Über Aufklärung wäre ich äußerst dankbar!!
    Grüße von barki und Glückwunsch an alle Neustudies
    Geändert von barki (13.08.2005 um 22:01 Uhr)



  2. #2
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    Na ja, werde mal die ZVS anmailen!!! Tschüüüüüßi barki



  3. #3
    Inflatable... Avatar von Cuff
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    Nichtangenommene Plätze aus Abibestenquote und Wartezeitquote werden dem AdH zugeschlagen und dort neu verteilt.

    Danach gibt es genau EIN (1) Nachrückverfahren im Anschluss an das AdH.

    Da alle Unis zwecks Bescheidversand ihre Auswahlranglisten an die ZVS schicken müssen, wird dieses Nachrückverfahren auch durch die ZVS durchgeführt. Nimmt einer seinen Platz an der Uni xy nicht an, dann rückt logischerweise der nächste auf der Unirangliste nach!!!



  4. #4
    Dynamo Ultra Avatar von MediFreaK
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    @barki, du kannst cuff glauben...der is sowas wie der "nachrückverfahrengott" ...also sollteste wohl keine unklarheiten mehr haben
    Und Gott sprach: lächle, es könnte schlimmer sein und ich lachte und es kam schlimmer...



  5. #5
    Inflatable... Avatar von Cuff
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    Zitat Zitat von MediFreaK
    @barki, du kannst cuff glauben...der is sowas wie der "nachrückverfahrengott" ...also sollteste wohl keine unklarheiten mehr haben
    *ggg* Schön wär's wenn ich die ungeteilte Gewalt über die Nachrückplätze hätte!!! Dann würde jeder im Forum einen Studienplatz sicher haben...



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