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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
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    Ich schließe mich "Smartinchen" an: Warum sollten sich die Chancen verschlechtern wenn 6 Nachrückverfahren durch ein einziges ersetzt werden.
    Die Plätze die bis zum Semesterbeginn nicht angenommen wurden, werden, wenn ich das richtig verstehe, im Nachrückverfahren vergeben. Da wäre ich dabei, denn MUC ist meine 1. Präferenz, ich werde keinen Platz übers ADH kriegen, aber wenns gut geht danach reinrutschen.
    Letztes Jahr war es scheinbar so, dass die Plätze, die im 1. Nachrückverfahren vergeben wurden, zum Teil erneut nicht angenommen wurden und um diese zu vergeben, ein weiteres Nachrückverfahren durchgeführt wurde.
    Berichtigt mich wenn ich hier Schei... laber, aber ich kann mir die weiteren 5 Nachrückverfahren nur so erklären.
    Und wenn das alles nicht so sein sollte wie gerade beschrieben, könnte mir dann jemand klar machen warum sich die Chancen durch ein einziges Nachrückverfahren verringern sollten?
    Merce schon mal dafür ...



  2. #22
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    Ich glaube ja, dass das neue AdH ganz grosse Nachteile mit sich bringt. Besonders in Bezug auf die Ortspräferenzen.
    Denn man kann ja theoretisch, wenn der NC gut genug ist an allen sechs Unis im AdH angenommen werden.
    Es muss also letztendlich so sein, dass die meisten Plätze im Nachrückverfahren vergeben werden. Wenn z.B. alle Bewerber mit einem NC von 1,2 - 1,4 an sechs Unis einen Platz im AdH erhalten, gehen die Bewerber mit schlechteren NCs doch erst mal leer aus, weil die Bewerber mit den hohen NCs ja die Plätze blockieren. Nach dem neuen Verfahren würde das theoretisch rein rechnerisch bedeuten, dass es im AdH Verfahren 6 mal mehr Bewerber gibt. Das würde heissen, dass der NC dieses Jahr wahrscheinlich viel, viel höher liegt, als letztes Jahr. Um dann überhaupt an die Uni der 1. Präferenz zu kommen, müsste man dann ja bis auf das Nachrückverfahren warten, oder? Was eigentlich auch viel wahrscheinlicher ist, dass man darin einen Platz erhält, weil hier ja nicht mehr sechs Plätze auf einen Bewerber gehen, sondern nur einen Platz auf einen Bewerber. Oder hab ich da etwas völlig falsch verstanden?
    Wenn ich z.B. einen NC von 1,6 habe und meine Präferenzordnung 1.Düsseldorf, 2. Essen, 3.Köln, 4. Münster, 5.Bonn und 6.Bochum wäre und im AdH bekomme ich nur eine Zusage für Bochum und Essen. Dann habe ich theoretisch nur noch eine Chance nach Düsseldorf zu kommen: wenn ich den Platz in Bochum und Essen ablehne. In Düsseldorf sind aber auch theoretisch viel mehr Plätze blockiert, die alle nicht angenommen werden, weil alle Bewerber, die einen NC besser als 1,6 hatten und Düsseldorf auf dem 6. Präferenzplatz diesen Platz blockieren. Es ist also wahrscheinlich, dass 80 % der Plätze von den 60% im AdH über ein Nachrückverfahren vergeben werden, oder?



  3. #23
    Inflatable... Avatar von Cuff
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    @Akina:

    Siehe Thread "AdH nur ein möglich???"

    Es gibt zwischen der Auswahlmöglichkeit (1) und dem Nachrückverfahren (3) noch einen Schritt (2) in dem die nichtangenommenen Zulassungen aus Schritt 1 an die nächsten auf der jeweiligen Uniliste weiterverteilt werden. Die Auswahlgrenzen sollten also je nach Uni zwischen 1,3-1,9 schwanken!!!



  4. #24
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    Natürlich werden dann in Schritt 3 die restlichen Plätze verteilt. Das Problem ist einfach, dass ich mich ja schon vorher festlegen muss. Z.B.:

    1. Auswahl:

    1.Düsseldorf
    2. Köln
    3. Essen
    4. Münster
    5. Bonn
    6. Bochum

    Ich bekomme dann mit einem NC von 1,6 nur Zusagen von Bochum und Essen, da die anderen Unis ihre Plätze erst mal den besseren NC Bewerbern angeboten haben.
    Jetzt muss ich mich im zweiten Schritt für Bochum oder Essen entscheiden und würde doch dann gar nicht mehr die Möglichkeit bekommen im 3. Schritt einen der nichtangenommenen Restplätze in Düsseldorf zu erhalten. Oder ich lehne auch die angebotenen Plätze in Bochum und Essen ab und komme so in Frage für die vielen Plätze, die nicht angenommen wurden, weil die anderen Bewerber, die einen viel besseren NC hatten sich ja nur für eine Uni entschieden haben.



  5. #25
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    Du musst folgendes beachten, Akina:
    Wenn Du bei einer Universität im Auswahlverfahren der Hochschulen genommen wurdest musst du diesen Platz annehmen, du kannst also nicht wie du beschreibst Beide ablehnen und dann auf das Nachrückverfahren hoffen.
    Ins Nachrückverfahren kommt nur, wer bis dahin im ADH von keiner seiner 6 Wahlunis genommen wurde und dann hat derjenige auch nur in dem Nachrückverfahren seiner 1. Präferenz eine Chance.
    Hoffe hab mich verständlich ausgedrückt und hoffe natürlich auch, dass ich das so richtig verstanden hab!



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