Servus mitternand'
Die ZVS versteh ich so langsam überhaupt nicht mehr. Habe mich zum SS 05 beworben. Zunächst habe ich eine Ablehnung bekommen, war aber im AdH an der Uni Tübingen. Danach wurde ich genommen. Da ich zu der Zeit beim Bund war, musste ich meine Zulassung fallen lassen. In der Verordnung der ZVS steht, dass ich in meinem Falle mein Anrecht auf den Platz in Tübingen zu einem späteren Zeitpunkt gültig machen kann. Heißt im Klartext, wenn ich mich fristgerecht "wiederbewerbe" habe ich meinen Platz sicher. Das habe ich auch getan. Heute erhalte ich von der ZVS einen Ablehnungsbescheid, aber zugleich eine "Zulassung" für das AdH.
Zitat: "Das Vorauswahlverfahren hat ergeben, dass Sie an folgenden Hochschulen am Auswahlverfahren der Hochschulen teilnehmen können.
1. U Tübingen.
Ist das nur der Bürokratie-Wahnsinn Deutschlands oder läuft da was falsch, UND muss ich ein ZWEITES MAL zum Auswahlgespräch nach Tübingen, obwohl ich damals im So 05 schon genommen wurde???
Wäre toll, wenn sich jemand auskennt.
P.S. Als meine Immatrikulationsbescheinigung vom SS05 per Post eintraf, wurde mir eine Frist genannt, bis wann ich mich immatrikulieren musste. Da ich zu diesem Zeitpunkt beim Bund war, konnte ich nicht. Ich habe damals aber KEINE schriftliche Absage verschickt, da mir gesagt wurde, dass ich diesbezüglcih nichts unternehmen müsse. Das verfalle einfach und wird beim nächsten Mal wieder aufgerollt. War das richtig so, oder habe ich mir dadurch meinen Platz versemmelt???