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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von Fresh Prince
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    Servus mitternand'

    Die ZVS versteh ich so langsam überhaupt nicht mehr. Habe mich zum SS 05 beworben. Zunächst habe ich eine Ablehnung bekommen, war aber im AdH an der Uni Tübingen. Danach wurde ich genommen. Da ich zu der Zeit beim Bund war, musste ich meine Zulassung fallen lassen. In der Verordnung der ZVS steht, dass ich in meinem Falle mein Anrecht auf den Platz in Tübingen zu einem späteren Zeitpunkt gültig machen kann. Heißt im Klartext, wenn ich mich fristgerecht "wiederbewerbe" habe ich meinen Platz sicher. Das habe ich auch getan. Heute erhalte ich von der ZVS einen Ablehnungsbescheid, aber zugleich eine "Zulassung" für das AdH.

    Zitat: "Das Vorauswahlverfahren hat ergeben, dass Sie an folgenden Hochschulen am Auswahlverfahren der Hochschulen teilnehmen können.
    1. U Tübingen.

    Ist das nur der Bürokratie-Wahnsinn Deutschlands oder läuft da was falsch, UND muss ich ein ZWEITES MAL zum Auswahlgespräch nach Tübingen, obwohl ich damals im So 05 schon genommen wurde???
    Wäre toll, wenn sich jemand auskennt.

    P.S. Als meine Immatrikulationsbescheinigung vom SS05 per Post eintraf, wurde mir eine Frist genannt, bis wann ich mich immatrikulieren musste. Da ich zu diesem Zeitpunkt beim Bund war, konnte ich nicht. Ich habe damals aber KEINE schriftliche Absage verschickt, da mir gesagt wurde, dass ich diesbezüglcih nichts unternehmen müsse. Das verfalle einfach und wird beim nächsten Mal wieder aufgerollt. War das richtig so, oder habe ich mir dadurch meinen Platz versemmelt???



  2. #2
    Fäkalkollektor Avatar von thorsten83
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    Zitat Zitat von Fresh Prince
    Ich habe damals aber KEINE schriftliche Absage verschickt, da mir gesagt wurde, dass ich diesbezüglcih nichts unternehmen müsse.
    DAS könnte der Fehler gewesen sein. Woher soll auch die Uni/ZVS wissen, dass du gerade Wehrdienst leistest?

    Aber hast du in der Wiederbewerbung angegeben, dass du bereits eine Zulassung hattest und diese wegen Wehrdienst nicht antreten konntest?



  3. #3
    Registrierter Benutzer Avatar von Fresh Prince
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    Ja, habe ich im Feld 5. des Wiederbewerbungsantrags Anton 5.1 Art eine "1" (Wehrdienst) 5.2 Beginn: 01.07.2005 5.3 Ende: 30.06.2005 stehen. Daraus sollte eindeutig hervorgehen, dass ich beim bund war. Außerdem habe ich mehrmals telefonisch klargestellt, dass ich beim Bund bin. Beim Auswahlgespräch habe ich es den Professoren gesagt, worauf die ein wenig verdutzt waren, warum ich überhaupt beim Gespräch antreten wolle, da ich zum SS eh nicht anfange.
    Und ich bin mir recht sicher, dass mir telefonisch von der Studentenverwaltung gesagt wurde, ich bräuchte kein Schreiben verfassen aus dem hervorgeht, dass ich mich nicht immatrikulieren kann.

    Kann es sein, dass die ZVS das ERgebnis jetzt an die Uni weiterleitet, und ich dann von der Uni die Immatrikulationsbescheinigung oder Einladung zum AdH bekomme? Laut ZVS bin ich ja abgelehnt, meine Zusage erhielt ich ja von der Uni..
    2 paar Stiefel



  4. #4
    Ex Studienplatz Anwärter Avatar von Notdoc
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    Was hast du denn bei der Liste für das AdH eingetragen?
    Lebe nicht um zu arbeiten, arbeite um zu leben.

    Ich zahle nicht! Der Thread zur Aktion



  5. #5
    Back on Stage Avatar von Rico
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    Ich glaube - bin mir aber nicht ganz sicher - daß Du einen Platz, den Du im AdH gekriegt hast auch nur im AdH wiederbekommst.
    Schließlich gelten ja im AdH unispezifische Kriterien. Das heißt, bloß weil die eine Uni Dich will muß Dich ja die andere nicht auch zwingend wollen.

    Ruf doch einfach mal im Studentensekretariat in Tübingen an und frag nach.
    Definition of clinical experience:
    Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.



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