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  1. #1
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    Ich hab der ZVS folgende E-Mail geschrieben:

    Hallo!
    Ich hab da noch zwei Fragen zum Nachrückverfahren.
    Nach welchem Kriterium rückt man nochmal nach? War das Wartezeit?
    Die zweite Frage wäre, ab wann ich telefonisch erfahren könnte, ob ich im
    Nachrückverfahren einen Studienplatz erhalten konnte oder nicht. Ich muss
    dies nämlich vor dem 15. Oktober erfahren. Aber leider werden die Bescheide
    erst am 17. versandt.
    Für eine Antwort danke ich ihnen schon im vorraus!
    MfG


    Und folgende Antwort bekommen:

    Guten Tag,
    leider haben Sie keine Registriernummer genannt.
    Es gibt für die ZVS-Quoten - Abiturbestenquote, Wartezeitquote - kein
    Nachrückverfahren. Sie werden jetzt für das Auswahlverfahren der Hochschulen
    abgeprüft.
    Über das Ergebnis verschickt die ZVS am 21.9.2005 eine Mitteilung.
    Mit freundlichem Gruß


    Ist das Faulheit oder Unverschämt oder was? Sie hat mir zwar geantwortet, aber wie??
    Auf einmal gibt es kein Nachrückverfahren?? Wollte die mich nur abschieben oder was??
    Wie rückt man denn jetzt nach?? nach dem Alter wohl kaum Und nach dem Namen auch net.. also wie???

    Ich versteh die Welt grad net...



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  2. #2
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    Nichtangenommene Plätze aus Wartezeit und Bestenquote gehen ins AdH über. Da wird dann auf den Unilisten nachgerückt. Dafür muss man diese Unis aber in Feld 2.16(6 Unis im AdH) genannt haben. Und da geht es eben streng nach Leistung. Erst 1,7, dann 1,8 usw. bis alle Plätze verteilt sind. Danach folgt dann das Losverfahren, falls nach dem 17. Oktober noch Plätze frei sind.



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  3. #3
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    Zitat Zitat von hibbert
    Nichtangenommene Plätze aus Wartezeit und Bestenquote gehen ins AdH über. Da wird dann auf den Unilisten nachgerückt. Dafür muss man diese Unis aber in Feld 2.16(6 Unis im AdH) genannt haben. Und da geht es eben streng nach Leistung. Erst 1,7, dann 1,8 usw. bis alle Plätze verteilt sind. Danach folgt dann das Losverfahren, falls nach dem 17. Oktober noch Plätze frei sind.
    Also heißt das, dass die Plätze, die jetzt wieder frei werden (weil keiner sie angenommen hat) im AdH mit einbezogen werden und wenn nach dem AdH nochmals Plätze frei werden, die wiederum nach Note verteilt werden...

    Hab ich das jetzt richtig verstanden?

    Oder werden die freigewordenen Plätze vom ZVS-Verfahren und dem AdH am Ende in nen Topf geworfen und dann nochmal nach dem Kriterium Note verteilt?



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  4. #4
    Ex Studienplatz Anwärter Avatar von Notdoc
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    Lies mal den Thread, wenn dann noch was unklar ist frag nochmal.

    http://www.medi-learn.de/medizinstud...ad.php?t=21599
    Lebe nicht um zu arbeiten, arbeite um zu leben.

    Ich zahle nicht! Der Thread zur Aktion



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