Sie sind aber zu größtmöglicher Objektivität verpflichtet, qua Amt, dafür haben sie einen Amtseid abgeleistet und sind selbst mal geprüft worden, und da war Art. 33 (2) GG maßgeblich(Eigung, Leistung und Befähigung), das sollte also stets der Maßstab bei der Bewertung sein. Prinzipiell ist es aber so, dass man eigentlich alle Arbeiten, oder zumindest die gleiche Aufgabe einer Arbeit an dem gleichen Tag korrigieren muss um einen gleichbleibenden Einfluss für diese jeweilige Aufgabe sicherzustellen, aber selbst das ist kaum machbar.Zitat von lindi89