Na bestens, da spare ich mir wenigstens einen Gang zu irgendwelchen Behörden, bei dem ganzen Umzugsstress
Danke für die schnellen Antworten!
Grüße,
Anna
Na bestens, da spare ich mir wenigstens einen Gang zu irgendwelchen Behörden, bei dem ganzen Umzugsstress
Danke für die schnellen Antworten!
Grüße,
Anna
in meinem zulassungsbescheid steht nur, das ich zur uni mein abizeugnis als original und kopie mitbringen muss...nichts von beglaubigter kopie...
muss die kopie wirklich beglaubigt sein?
Also meine, die ich fürs Physikum ´01 damals abgegeben hatte war ein paar Jahre vorher beglaubigt, von daher würd ich mir da keinen Kopf machen. Und zum Thema "immer eins zu Hause haben": das ist sicher nicht verkehrt, ansonsten bekommt man das abgegebene Abizeugnis bei Exmatrikulation auch wieder zurückZitat von ~Cassiopeia~
Gruß,
Der Frosch
KEINE Wiederbeschaffung von Goldkugeln und anderen Preziosen !Das schlimme an den Minderwertigkeitskomplexen ist, daß die falschen Leute sie haben(Sir Alec Guiness)
Dazu siehe hier:
http://www.medi-learn.de/medizinstud...e/t-24155.html
U.a.:
Die Uni Frankfurt hat mir zu dem Thema folgendes geschrieben:
(...)
3. eine amtlich beglaubigte Kopie des zum Universitätsstudium berechtigenden Zeugnisses oder das Originalzeugnis zur Einsicht
(...)
si tacuissem, non etaim philosophus mansissem
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Geändert von KermitFrosch666 (20.07.2014 um 13:04 Uhr)