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  1. #1
    Klinik-Rookie
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    Hallo an alle, ich habe bereits am Mittwoch sämtliche Unterlagen für die Immatrikulation von der Charite erhalten, darin stand aber, dass ich nachdem ich meinen ZUlassungsbescheid von der ZVS erhalten habe, ich der ZVS mitteilen muss, dass ich den mir zugewiesenen Platz auch annehmen. Erst danach würde ich die technische Immatrikulation durchführen können. In den Charite-Unterlagen und in dem Zulassungsbescheid der ZVS von heute steht jedoch, dass ich die Erklärung über die Annahme des Studienplatzes zusammen mit den restlichen Immatrikulations-Unterlagen ausgefüllt bei der Charite bis zum 7.10. abgeben soll.
    Muss ich dann zusätzlich der ZVS mitteilen, dass ich meinen Studienplatz annehme oder reicht die Zusage bei der Charite???
    Außerdem sttand in dem Brief der Charite alles mögliche, aber nichts von den Studiengebühren! Ich dachte man überweist die Summe gleich oder zahlt sie bar, damit man den Studentenausweis gleich ausgehändigt bekommt!?
    Danke für Antworten,
    MFG
    Geändert von Miss Bagira (02.10.2005 um 08:04 Uhr)



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