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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Praktizierender Avatar von T4N3M1
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    hi

    also der TVÖD tritt ab 1.10. in Kraft. Die MB-Mitglieder, die bislang nach BAT bezahlt wurden und jetzt dieses Schreiben bei der Verwaltung einreichen könnten ja evtl weiter nach BAT bezahlt werden.

    Was aber mit denen, die NACH dem 1.10. ins Berufsleben einsteigen?
    So einen Vordruck abgeben macht ja keinen Sinn da die bislang ja nie Gehalt - also auch kein BAT - gesehen haben. Oder doch?
    Werden die neuen Verträge nach dem 1.10. alle mit einer "zwingenden" TVÖD-Klausel ausgestattet sein, so von wegen "du musst das akzeptieren, ohne wenn & aber"?
    Tut sich da was von Seiten des MB was die "Neueinsteiger" angeht?

    Das muss man sich mal reinziehen, man verliert als Neuanfänger bereits im 1. Jahr 3500,- Steine. Wenn solche Relationen bei Beamten, Müllmännern etc in Kraft treten würden, ich glaub da wär was los......
    Loeb's Laws of Medicine:
    1. If what you're doing is working, keep doing it.
    2. If what you're doing is not working, stop doing it.
    3. If you don't know what to do, don't do anything.
    4. Above all, never let a surgeon get your patient.

    --Matz, R: Principles of Medicine, NY State J Med 77:99-101,1977



  2. #2
    Urologischer Goldfinger Avatar von Doktor_No
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    2 linke Handschuhe bitte!
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    bei uns ist TRUS ein muß!!!!
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    kannst dieses schreiben bei einstellung auch abgeben und dem tvöd damit widersprechen. ob das dann gleichzeitig bedeutet dass man dich gar nicht erst einstellt weiss ich nicht...
    ich denke urologisch!




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