Noch ist nicht alles verloren. Da würde schon helfen,
1. Einen Anwalt einzuschalten.
2. Die PJ-Ordnung(es muß eine geben, herausgegeben vom Studiendekanat) durchzulesen. Es ist meistens so, daß die Studientage bzw. eine ähnliche Regelung dort schwarz auf weiß festgehalten ist.
3. Wenn eine Abteilung/Krankenhaus/Klinik etwaige in die PJ-Ordnung festgehaltene Studientage oder ähnliches auszusetzen versucht, dann ist das nicht rechtens, eigentlich wird dann die PJ-Ordnung verletzt
4. All die fakten sammeln und ggf. Klage NICHT beim Dekan der zuständigen medizinischen Fakultät, sondern direkt beim Rektor/Kanzler der Universität einzureichen.