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  1. #1
    Guest

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    hallo ihrs!
    leider darf ich im mündlichen keine fünf machen, was mir bei anatomie wohl nicht ganz leicht fallen wird.
    jetzt habe ich ein gerücht gehört, daß ein prüfling vom einen prüfer eine 5 und vom anderen eine 2 bekommen hat und damit durchgefallen ist.
    aber kann das sein? werden die noten nicht verrechnet? bitte beruhigt mich!
    liebe grüße und viel energie für diejenigen, für die das lernen wie bei mir jetzt erst richtig losgeht...
    bine



  2. #2
    Redaktion Medi-Learn.net Avatar von Jens
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    Hallo Bine,

    also die mündliche Note geht zu 1/3, die schriftliche Note zu 2/3 in die Gesamtnote ein. Beide Noten werden als ganze Zahlen ohne Nachkommastellen angegeben, bei der Gesamtnote werden dann 1 oder 2 Nachkommastellen angegeben.

    Dazu vielleicht auch folgender Link:
    http://<b>http://www.medi-learn.de/f...Gesamtnote</b>

    Zur Festlegung der Note im Mündlichen bleibt zu sagen, daß beide Prüfer sich in der Regel in Abwesenheit der Prüflinge GEMEINSAM auf eine Note (ganze Zahl ohne Nachkomma) festlegen. Einer der beiden Prüfer (meist Lehrstuhlinhaber) ist der sog. Prüfungsvorsitzende, der dann letztlich den anderen (meist Nicht-Lehrstuhlinhaber) auch überstimmen kann.

    In dem Beispiel mit "ein Prüfer gibt eine 2, der andere eine 5, somit durchgefallen" wird nicht so ganz klar, wie die schriftliche Note aussah. Denn, wie gesagt, es gibt nur EINE Note im Mündlichen. Darauf sollten die Prüfer sich dann eben einigen.

    Ich würde mir an Deiner Stelle nicht so sehr den Kopf um diese Berechnungen in allen Feinheiten machen. Hast Du schon mal in die Prüfungsprotokolle von medi-learn (über 1500 Stück) geschaut ? Vielleicht sind Deine Prüfer ja dabei und Du kannst Dich etwas relaxter darauf vorbereiten. Die Protokolle findest Du hier:

    http://www.medi-learn.de/protokolle.html

    VIEL GLÜCK IM MÜNDLICHEN !!!

    Jens

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    http://www.medi-learn.net
    Geändert von Jens (19.08.2001 um 20:48 Uhr)



  3. #3
    Premium Mitglied Avatar von Steffster
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    hab ein ähnliches problem. mein vorsitzender prüfer in der mündlichen ist bekannt (er hat dies auch schon öffentlich gesagt), daß er keinen bestehen läßt, der in seinem fach (anatomie) schlecht ist, auch wenn im anderen fach eine eins bekommen würde. ist das wirklich zulässig, oder kann ich da irgendwie gegen vorgehen, wenn ich meine, das meine prüfungsleistung zumindestens in dem anderen fach ziemlich gut war???



  4. #4
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    hallo jens,
    vielen dank für deine antwort!
    ja, auch bei mir wird leider die anatomin vorsitzen, und es gibt wenig, was sie nicht fragt (und keine prüfungsprotokolle von ihr bei euch, dafür umso mehr bei unserer fachschaft)...
    da gibt's wohl nix, ich muß die nächste woche so viel wie möglich lernen und versuchen, sie in der prüfung mit meiner ausstrahlung zu verzaubern

    die schriftliche note von dem menschen aus dem gerücht weiß ich leider nicht, aber ich habe ja sowieso etwas an dieser sache gezweifelt...
    ich denke mal, hier drücken sich sowieso alle gegenseitig die daumen!

    liebe grüße,
    bine



  5. #5
    Redaktion Medi-Learn.net Avatar von Jens
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    Hallo Bine, hallo Steffster

    schön, daß Dir mit der Antwort geholfen werden konnte. Bitte sei NACH der hoffentlich (Last fall vom Herzen...) gut bestandenen Prüfung doch bitte so lieb, und trage ein kurzes Protokoll dazu in die medi-learn-Prüfungsprotokoll-Datenbank ein.

    Ihr habt ja so viele davon, könnt/solltet ihr gerne eintragen, um so auch den nachfolgenden Leidgeplagten ein wenig Last zu nehmen. Immer her damit, die anderen werden es euch danken !!

    http://www.medi-learn.de/protokolle.html

    Dann zu Steffster´s post:
    Sicherlich kannst Du im Anschluß an eine wirklich ungerechte Prüfung direkt -ebenfalls im Anschluß - dagegen vorgehen. Wie man sich gegen Prüferwillkür wehren kann, hat Rechtsanwalt Karasek für medi-learn unter folgendem Link beschrieben:

    http://<b>http://www.medi-learn.de/f...l#Willkuer</b>


    Aber geht doch vielleicht im Augenblick etwas unbefangener, was die mögliche Anfechtbarkeit angeht, an die Sache heran und konzentriere die Kraft mehr auf die eigentlichen und möglichen Inhalte der Prüfung. Was nicht heissen soll, dass du bei objektiver, ungerechter Behandlung nicht auch von den unten obigem Link beschriebenen Rechten Gebrauch machen kannst und sogar sollst.

    Beiden wünschen wir Euch ne faire und erfolgreiche Prüfung !!!


    Viele Grüße

    Jens

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