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  1. #6
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    Zitat Zitat von Notdoc
    Du weisst aber, dass für Zweitstudienbewerber andere Zulassungsregeln gelten, als fürs Erststudium.

    Wie ist das aber mit Bewerbern, die ihr Erststudium NICHT in Deutschland sondern im Ausland gemacht haben?
    Auf dem ZVS Antrag wird doch nur nach bereits absolvierten Semestern an deutschen Hochschulen gefragt?!

    Mich würde das auch alles mal interessieren, da ich nach dem Misserfolg für Medizin dieses Jahr, z.Z. Biochemie und Molekular Biologie (Bachelor) in der Schweiz studiere und mich auch frage, ob mir da was anerkannt werden kann und ob ich mich trotzdem nach Beendigung als Erststudienbewerber bewerben könnte????



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  2. #7
    Registrierter Benutzer
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    Dafür zählen die Jahre eines Auslandsstudiums als Wartesemester bei der ZVS. Nach der Zulassung an der Uni muß man dann schauen, dass die Uni viele Scheine anerkennt und man dann entsprechend evt, in ein höheres Semester einsteigen kann.
    Parallel dazu kann man sich nach der Anerkennung der Scheine auch direkt bei den Unis auf ein höheres Semester bewerben. Auf den Hompages veschiedener Unis habe ich mal gelesen, was für Scheine Voraussetzung sind für den Einstig in ein höheres Semester!
    Einfach mal suche!
    Grüße
    Sylvia



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