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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #166
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Mal eine Frage meinerseits:
    Ich bin qua Dienstvertrag verpflichtet, die Fachkunde Strahlenschutz nachzuweisen. Die Kosten werden neuerdings auch vom Arbeitgeber übernommen. Jetzt wollte ich den Kurs und deie entsprechende Prüfung machen, kann aber zu keinem verfügbaren Kurstermin freigestellt werden (bzw Urlaub oder Bildungsurlaub nehmen, beides stände mir noch reichlich zur Verfügung), da die aktuelle Besetzung das einfach nicht zulässt. Und nun? Soll ich einen Antrag beim AG stellen, mich von der entsprechenden Verpflichtung zu befreien, da die Freistellung nicht nöglichg ist? Oder besser einfach die Füße still halten?



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  2. #167
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    Viel hängt davon ab, welches Fach später Du machen möchtest.

    Während meiner internistischer Zeit (immerhin 1 Jahr) war ich nicht "an der Reihe" - sprich: die anderen Kollegen, die schon viiiiieeeeel länger dabei waren, sollten erst den Kurs machen.
    Jetzt (Radiologie): ich sollte den nächstmöglichen Kurs nehmen und so schnell wie möglich machen. Ein Kollege hat 4 Monaten früher angefangen als ich und er hatte bisher noch nicht gemacht. Tja, jetzt machen wir zusammen
    "Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."(B. Brecht)

    "Glück ist Liebe, nichts anderes. Wer lieben kann, ist glücklich." (H. Hesse)



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  3. #168
    Platin Mitglied
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    Zitat Zitat von Sebastian1 Beitrag anzeigen
    Mal eine Frage meinerseits:
    Ich bin qua Dienstvertrag verpflichtet, die Fachkunde Strahlenschutz nachzuweisen. Die Kosten werden neuerdings auch vom Arbeitgeber übernommen. Jetzt wollte ich den Kurs und deie entsprechende Prüfung machen, kann aber zu keinem verfügbaren Kurstermin freigestellt werden (bzw Urlaub oder Bildungsurlaub nehmen, beides stände mir noch reichlich zur Verfügung), da die aktuelle Besetzung das einfach nicht zulässt. Und nun? Soll ich einen Antrag beim AG stellen, mich von der entsprechenden Verpflichtung zu befreien, da die Freistellung nicht nöglichg ist? Oder besser einfach die Füße still halten?
    Schwere Frage! Hast Du schon mit Ausweichterminen in benachbarten Bundesländern versucht?
    Hast Du schon den Einführungskurs hinter Dir?
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  4. #169
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Ich muss von EInführungs- bis Spezialkurs noch alles machen. Dafür gibts von den Landesärztekammern auch genug Termine. Aber ich kann einfach keine wahrnehmen; ich kann ja nicht einmal meinen Jahresurlaub verplanen...



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  5. #170
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Zitat Zitat von Sebastian1 Beitrag anzeigen
    Soll ich einen Antrag beim AG stellen, mich von der entsprechenden Verpflichtung zu befreien, da die Freistellung nicht nöglichg ist? Oder besser einfach die Füße still halten?
    Es kommt drauf an, wie aufmüpferisch (habe das Wort vorher noch nie geschrieben gesehen ) bist.
    Um dem Arbeitgeber zu zeigen, daß die personelle Besetzung eigentlich nicht tragbar ist, und dazu führt, daß Du einer Dienstverpflichtung (Strahlenschutzkurs) nicht nachkommen kannst, wäre es gut, die Problematik publik zu machen.
    Das sagt sich in der Theorie aber leichter, als es in der Praxis ist



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