hab heute direkt danach gefragt und da hieß es eindeutig 'nein' (wurde der kenntnis-kurs beu euch nicht im studium angeboten?)
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Hallo!
Werden die Kosten für Grund- und Kenntniskurs arbeitsrechtlich erstattet, wenn ich den Kurs vor dem ersten Arbeitstag absolviere?
hab heute direkt danach gefragt und da hieß es eindeutig 'nein' (wurde der kenntnis-kurs beu euch nicht im studium angeboten?)
Was ist denn eine "arbeitsrechtliche" Kostenerstattung?
das weiß ich auch nicht aber ich denke er/sie meinte, ob der Arbeitgeber die Kosten auch vorm ersten Arbeitstag übernimmt (wenn der Vertrag schon unterschrieben ist und man also garantiert dort anfängt)...