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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Habe fertig :)
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    Muss man sich eigentlich in der Bezirksärztekammer oder in der Landesärztekammer anmelden? Bzw. bei beiden?
    Hat man dann von seinem Beitrag auch etwas, oder ist das wieder etwas mehr Geld was den Bach hinunter geht?



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  2. #2
    Dr. med. Dr. med. dent. Avatar von turinep
    Mitglied seit
    02.09.2002
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    Hallo,

    Du bist Pflichtmitglied in der Landesärztekammer, in dem Land, in dem Du arbeitest. Solltest Du noch nicht arbeiten, bist Du verpflichtet, Dich dort anzumelden, wo Du nach Erhalt der Approbation lebst.

    Ob Du Dich schriftlich bei der Landesärztekammer oder persönlich bei einer Bezirksstelle der Landesärztekammer anmeldest, kommt auf das Gleiche raus.

    Der Beitrag wird zumindest in Niedersachsen jeweils im Februar für das letzte Jahr abhängig vom Einkommen festgelegt, dafür bekommst Du das Deutsche Ärzteblatt, weiterhin ist die Landesärztekammer für Deine Facharztweiterbidung verantwortlich.

    Sobald Du Mitglied in der Landesärztekammer bist, wirst Du ein weiteres Schreiben erhalten, in dem man Dir mitteilt, dass Du damit Pflichtmitglied der Ärztversorgung des jeweiligen Bundesland geworden bist, das ist dann eine separate Geschichte ...

    Schönen Gruß,

    Florian



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
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    26
    ja heißt das jetzt, dass man, wenn man Pflichtmitglied ist sich trotzdem noch selbstämdig anmelden muß, oder gilt das nur für Bundeslandwechsler?



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  4. #4
    -= Harnverhalter =- Avatar von Die Niere
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    Ja du musst dich auf jeden Fall selbst anmelden.


    gruesse, die niere
    “Don't waste your time on jealousy. Sometimes you're ahead, sometimes you're behind. The race is long, and in the end, it's only with yourself” - Mary Schmich (Chicago Tribune)



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  5. #5
    Avatar von Pünktchen
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    Ne gaaaaaaanz komische Frage. In dem Schreiben mit der Approbationsurkunde steht, das ich mich zu melden habe, wenn ich eine Arbeit aufnehme, aber nicht wegen Arbeitslosigkeit!
    Und da ich mich noch nicht geext habe, weil ich noch bis zum 31.3. meinen Studentenstatus gerne behalten möchte (Rechenzentrum usw für Doktorarbeitsrecherche), verliere ich dann meinen Status wenn ich bei der LÄK gemeldet bin?

    You can`t always get what you want - But if you try sometime you find - you get what you need



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