Hallo,
Du bist Pflichtmitglied in der Landesärztekammer, in dem Land, in dem Du arbeitest. Solltest Du noch nicht arbeiten, bist Du verpflichtet, Dich dort anzumelden, wo Du nach Erhalt der Approbation lebst.
Ob Du Dich schriftlich bei der Landesärztekammer oder persönlich bei einer Bezirksstelle der Landesärztekammer anmeldest, kommt auf das Gleiche raus.
Der Beitrag wird zumindest in Niedersachsen jeweils im Februar für das letzte Jahr abhängig vom Einkommen festgelegt, dafür bekommst Du das Deutsche Ärzteblatt, weiterhin ist die Landesärztekammer für Deine Facharztweiterbidung verantwortlich.
Sobald Du Mitglied in der Landesärztekammer bist, wirst Du ein weiteres Schreiben erhalten, in dem man Dir mitteilt, dass Du damit Pflichtmitglied der Ärztversorgung des jeweiligen Bundesland geworden bist, das ist dann eine separate Geschichte ...
Schönen Gruß,
Florian