Das sind meines erachtens Äpfel und Birnen. Aber auf dem Antrag von der ÄK ist definitiv ein Feld für "im moment nicht Berufsausübend"...mit Erhalt der Approbation bist Du arzt und als solcher verpflichtet, Dich in der ÄK anzumelden...das hat aber mit der Immatrikulation rein gar nix zu tunZitat von Pünktchen
Gruß,
Der Frosch