Hihi...damit liegst du zu 100% falschZitat von wakiki
Ich habe nur jetzt gerade keine Zeit, das näher zu erläutern, werde das aber im Verlauf des Tages noch nachholen...
So long,
Hypnos
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http://cme.springer.de/pages/Display...314&fid=141203 schreibt hierzu:
CME-Punktesystem zur Fortbildung gemäß Muster-Satzungsregelung zur ärztlichen Fortbildung
Im Jahr 2004 wurde auf dem 107. Deutsche Ärztetag in Bremen eine Muster-Satzungsregelung „Fortbildung und Fortbildungszertifikat" verabschiedet. Diese hatte zum Ziel, die Bewertung von Fortbildungsmaßnahmen bundesweit einheitlich zu machen. Die Fortbildungsaktivitäten der Ärzte werden danach auf der Basis eines CME-Punktesystems bewertet (s. u.).
Die Muster-Satzung legt in §6 fest, welche Fortbildungsmaßnahme mit wie viel CME-Punkten bewertet wird. Die Satzung unterscheidet acht Kategorien, die mit den Buchstaben von A bis H bezeichnet werden; von Präsenzveranstaltungen bis hin zur „strukturierten interaktiven Fortbildung über Print- und Online-Medien" - der für CME.springer.de zutreffenden Kategorie D.
Vertragsärzte und auch in Kliniken tätige Ärzte müssen in fünf Jahren 250 CME-Punkte erwerben und nachweisen. Die Nachweispflicht trat am 01.07.04 in Kraft. Vertragsärzte, die zum 30. Juni 2004 zugelassen wurden, müssen die Fortbildungsnachweise zum ersten Mal spätestens am 30. Juni 2009 erbringen. Andernfalls drohen Honorarkürzungen oder gar der Entzug der Kassenzulassung. Die Folgen für in Klinik tätige Ärzte sind noch nicht vollkommen ausgestaltet.
Das Fortbildungsangebot CME.springer.de ist zertifiziert von der Landesärztekammer Hessen und der Nordrheinischen Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung und damit bundesweit anerkennungsfähig. Bis Ende 2003 wurde für jede erfolgreich absolvierte Fortbildungseinheit ein CME-Punkt vergeben. Seit 2004 werden je nach Zeitschrift 3 CME-Punkte bzw. 2 CME-Punkte bewilligt (siehe rechts).
§ 6 der Muster-Satzungsregelung Bewertung von Fortbildungsmaßnahmen
1. Die Fortbildungsmaßnahmen werden mit Punkten bewertet. Grundeinheit ist eine 45-minütige Fortbildungseinheit. Die Kategorien und die Bewertungsskala im Einzelnen ergeben sich aus Absatz 2.
2. Folgende Arten von Fortbildungsmaßnahmen sind für das Fortbildungszertifikat geeignet und werden wie folgt bewertet:
Kategorie A - Vortrag und Diskussion
* 1 Punkt pro Fortbildungseinheit, maximal 8 Punkte pro Tag
Kategorie B - Mehrtägige Kongresse im In- und Ausland
* wenn kein Einzelnachweis entsprechend Kategorie A bzw. C erfolgt, 3 Punkte pro ½ Tag bzw. 6 Punkte pro Tag
Kategorie C - Fortbildung mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers *
* 1 Punkt pro Fortbildungseinheit, 1 Zusatzpunkt pro Veranstaltung bis zu 4 Stunden
* höchstens 2 Zusatzpunkte pro Tag
* z. B. Workshop, Arbeitsgruppen, Qualitätszirkel, Balintgruppen, Kleingruppenarbeit, Supervision, Fallkonferenzen, Literaturkonferenzen, praktische Übungen
Kategorie D - Strukturierte interaktive Fortbildung über Printmedien, Online-Medien und audiovisuelle Medien mit nachgewiesener Qualifizierung und Auswertung des Lernerfolgs in Schriftform
* 1 Punkt pro Übungseinheit
Kategorie E - Selbststudium durch Fachliteratur und -bücher sowie Lehrmittel
* Innerhalb der Kategorie E werden höchstens 50 Punkte für fünf Jahre anerkannt
Kategorie F - Wissenschaftliche Veröffentlichungen und Vorträge
* Autoren erhalten 1 Punkt pro Beitrag
* Referenten/Qualitätszirkelmoderatoren erhalten 1 Punkt pro Beitrag/Poster/Vortrag zusätzlich zu den Punkten der Teilnehmer
Kategorie G - Hospitationen
* 1 Punkt pro Stunde, höchstens 8 Punkte pro Tag
Kategorie H - Curriculär vermittelte Inhalte**
* 1 Punkt pro Fortbildungseinheit
** z. B. in Form von curricularen Fortbildungsmaßnahmen, Weiterbildungskursen, die nach der Weiterbildungsordnung für eine Weiterbildungsbezeichnung vorgeschrieben sind, Zusatzstudiengängen
* Lernerfolgskontrolle: 1 Zusatzpunkt bei den Kategorien A und C
ich verstehe das so, dass auch assistenten die 250 punkte voll bekommen müssen.
Hihi...damit liegst du zu 100% falschZitat von wakiki
Ich habe nur jetzt gerade keine Zeit, das näher zu erläutern, werde das aber im Verlauf des Tages noch nachholen...
So long,
Hypnos
Je kleiner das Ego, desto leichter das Leben
Verhalten bestimmt Verhältnisse
Meines Wissens hängt das ganz allein von Deinem Arbeitsvertrag ab. Wenn Dein Arbeitgeber eine gewisse Menge von CME-Punkten von Dir nachgewiesen haben will, dann mußt Du das halt tun.
Bei den Niedergelassenen ist das deswegen Pflicht, weil die KVen, bzw. die Krankenkassen einem (theoretisch) die Zulassung entziehen, wenn man die Punkte nicht bringt. Wahrscheinlich darf man dann aber immer noch privat abrechnen.
Weil er da ist!
George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will
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Wie lange bleiben die Fortbildungspunkte eigentlich gültig?
Für unsere wöchentliche interne Fortbildung in meinem Patho-Tertial gab es immer hinterher so einen netten Wisch mit einem Fortbildungspunkt...
"Graue Haare und Unterarmgehstützen" ist keine wirklich nützliche Personenbeschreibung in einer orthopädischen Rehaklinik!