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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Göttingen Registrierter Benutzer
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    Hallo.
    Ich habe mir gerade einen Pflegepraktikumsplatz auf Hawaii organisiert und den Flug gebucht. Jetzt geht es ans Visum beantragen und ich bin ehrlich gesagt etwas überfordert. Auf der Seite der US-Botschaft habe ich die Information bekommen, dass ich das Formblatt DS-2019 benötige. Allerdings steht auf der gleichen Seite, dass ich dieses Formblatt nur vom Arbeitgeber bekommen kann. Ist das wahr? Das Problem ist, dass ich den Praktkumsplatz über Bekannte bekommen habe und ich eigentlich nicht unnötig Arbeit machen will, wie z.B. die bitten, zum Krankenhaus zu laufen und dieses Formblatt zu organisieren.
    Weiß jemand Bescheid wie ich das alles organisieren kann?
    Ist ein J1-Visum für das Pflegepraktikum in den USA richtig?
    Liebe Grüße und Danke an die, die antworten.
    Leska
    Geändert von Leskitita (08.01.2006 um 21:14 Uhr)



  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von Half a Bee
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    Da man für eine Famulatur auch "nur" ein B1 braucht, denke ich mal, daß Du für's Pflegepraktikum kein J1 benötigst. Ausserdem wüßte ich auch gar nicht, wer Dir das ausstellen soll, weil das IMHO doch eigentlich Unis machen.



  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von eatpigsbarf
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    Stimme da Half-a-Bee zu von wg. Visa-Formalitaeten. Kann gut sein, dass du auch das B1-Visum benoetigst oder eben nur mit dem normalen Touristenvisum einreist, wenn Du's ganz locker sehen willst (wieviel Pat.-Kontakt Du da dann haben darst, ist eher unklar, weil womoglich legal keinen, aber fuer ein Krankenpflegepraktikum ist das sowieso etwas anders von der Verwaltung her, weil Du ja noch keinen Schimmer vom Studenten/Arztsein hast, da deine Kontakte in den USA zu den Pat. wohl sowieso eher gering werden koennten, ausser du hast dein Vit. B, wodurch Du ein bisschen in der Pflege oder eben in der aerztl. Seite zu sehen bekaemst).
    Mit dem J-1 ist es allerdings tatsaechlich so, dass Du von Seiten des Visumbeantragers aus den USA die noetigen Formulare wie das DS-2019 zugeschickt bekommst. Da musst Du Dich dann nicht weiter drum kuemmern, weil das von amerikanischer Seite beantragt wird, soweit moeglich dann von denen ausgefuellt wird, Du kriegst es dann zugeschickt und musst den gesamten Antrag mit ein paar zusaetzlichen Formularen (die du aus dem I-Net bekommst) und der Bestaetigung, dass Du die Gebuehren fuer die Bearbeitung ueberwiesen hast an die zustaendige Behoerde (Konsulat/Botschaft) hier schicken. Ist eigentlich ziemlich simpel, klingt nur kompliziert.
    Nenn' mich Bambi - aber erschiess nicht meine Mutti!



  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von FataMorgana
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    Von der Lösung mit dem Touristenvisum würde ich dringend abraten. Ein Krankenpflegepraktikum ist definitiv kein Tourismus, und die US-amerikanischen Grenzer kennen da auch keinen Spaß. Mir ist ein Fall bekannt, bei dem eine Studentin, die mit Touristenvisum für ein Praktikum in die USA einreisen wollte, direkt am Flughafen zur Umkehr gezwungen wurde (sofortiger Rückflug). Und das war wohlgemerkt vor 9/11!



  5. #5
    TBSE performer Avatar von test
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    Facharzt
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    Zitat Zitat von FataMorgana
    Von der Lösung mit dem Touristenvisum würde ich dringend abraten. Ein Krankenpflegepraktikum ist definitiv kein Tourismus, und die US-amerikanischen Grenzer kennen da auch keinen Spaß. Mir ist ein Fall bekannt, bei dem eine Studentin, die mit Touristenvisum für ein Praktikum in die USA einreisen wollte, direkt am Flughafen zur Umkehr gezwungen wurde (sofortiger Rückflug). Und das war wohlgemerkt vor 9/11!
    Ich kann dem nur zustimmen. Mir haben vor meiner Famulatur auch viele Leute gesagt, dass das alles halb so wild wäre und man bräuchte kein Visum, geht alles mit Touristenvisum. Ist meiner Meinung nach absoluter Käse.
    Ich mußte mein B1/B2 Visum (was für Famulaturen/PJ mit Patientenkontakt definitiv das richtige ist,für Pflegepraktikum weiß ich es nicht, aber wenn es als observership läuft ist ein B1/B2 auch in Ordnung) im Krankenhaus vor Beginn auch vorzeigen.
    Vor allem ist es um so ärgerlicher, wenn man aus so einem Grund einmal ausgewiesen wird oder Probleme bekommt, da man es danach garantiert schwer hat jemals wieder ein Visum zu bekommen.
    Das Visum ist wirklich relativ leicht zu beantragen und zu bekommen und man ist damit auf der sicheren Seite. Man muß sich nur rechtzeitig nen Termin bei der Botschaft besorgen und mit den entsprechenden Formularen hingehen.
    Man darf ein B1/B2 Visum mit first entry Eintrag auch 10 Jahre lang benutzen für geschäftliche (so lange man keine bezahlte Beschäftigung annimmt) und private Reisen bis zu 6 Monaten, insofern kann es nicht schaden.
    "Live as if you were to die tomorrow, learn as if you were to live forever."

    (Maria Mitchell / Mahatma Gandhi)



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