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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #86
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Heute habe ich einer Freundin ein Privatrezept für Ibuprofen 600mg geschrieben. In der Apotheke gab es Probleme. Letztenendes war das Medikament nicht vorrätig, aber selbst, wenn es vorrätig gewesen wäre, hätten sie es wahrscheinlich nicht rausgerückt.
    Der Grund: "Das Rezept sieht so komisch aus, und ohne Stempel??? Das kann sich ja jeder selbst ausstellen."
    Ich hatte die Freundin darauf vorbereitet, daß es wegen des fehlenden Stempels eventuell Probleme geben könnte, daß dieser aber laut Arzneimittelverschreibungsverordnung nicht gefordert sei.
    Alles, was auf ein Privatrezept gehört, war sauber auf einen ordentlichen DIN A6-Zettel geschrieben.
    Da die Apothekerin gesagt hat, daß es auch bei der Krankenkasse Probleme geben könne, hat die Freundin, für die ich das Rezept ausgestellt hatte, erstmal einen Rückzieher gemacht und ist auch nicht mehr in eine andere Apotheke gegangen.
    Der Arztbesuch steht sowieso in den nächsten Tagen an, dann lässt sie sich das Rezept dort ausstellen.
    Aber in oben geschildertem Fall liegt der Fehler doch eindeutig bei der Apotheke, die die Verscheibungsverordnung nicht zu kennen scheint. Oder sehe ich das falsch?
    Habt Ihr so etwas auch schon erlebt? Was für Probleme hatten die Freunde/Bekannten, für die Ihr Privatrezepte ausgestellt habt, wenn sie mit dem erstmal ungewöhnlich wirkenden Rezept in die Apotheke kamen? Oder ist immer alles glatt gelaufen?



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  2. #87
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    Hallo Relaxometrie!
    Dasselbe Problem mit dem Stempel hatte ich auch!
    Aber wie bereits von dir erwähnt, ist der Arztstempel NICHT notwendig.
    Ich habe über 2 Jahre lang Privatrezepte bekommen und mein Arzt hat noch NIE einen Stempel draufgemacht.
    Die Einlösung in der Apo war immer problemlos- bis vor kurzem:
    Habe das Rezept bei der Online-Apo "Spreepharma" eingereicht.
    Die haben gemeckert, weil kein Stempel drauf ist und es nicht eingelöst werden kann.
    Daraufhin habe ich es mir zurückschicken lassen und bin in eine Apo hier in der Gegend gewesen. Dort wurde es ohne Probleme eingelöst!

    Ist schon voll blöd, dass da jede Apo "anders" reagiert.
    Mir aber egal. Sollen die halt beim Arzt anrufen und das Rezept auf Echtheit überprüfen vielleicht lernen die dann mal für die Zukunft!



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  3. #88
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Ich habe für solche Fälle (Freunde, Verwandte fragen nach Rezept) immer einen Stoß P-Rezepte aus der Klinik mit entsprechendem Stempel da. Das ist im Zweifelsfall die einfachste Methode, gibt keine Rückfragen.



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  4. #89
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Zitat Zitat von Muriel
    Ich habe für solche Fälle (Freunde, Verwandte fragen nach Rezept) immer einen Stoß P-Rezepte aus der Klinik mit entsprechendem Stempel da. Das ist im Zweifelsfall die einfachste Methode, gibt keine Rückfragen.
    Das ist dann ein Stempel, auf dem dem Sinn nach so etwas steht, wie "Innere/Augen/sonstwas-Abteilung des Krankenhauses in Musterstadt, Chefarzt Herr/ Frau Müller"?
    Und das Rezept mit diesem Krankenhausstempel unterschreibst aber dann Du.


    Aber nur um es nochmal klar zu verstehen: das Rezept, wie ich es abgegeben habe (blanko weißer Zettel, auf den ich dann die erforderlichen Daten nach der Arzneimittelverschreibungsverordnung geschrieben habe) ist -so es die Apotheken einsehen- rechtlich einwandfrei?



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  5. #90
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    [QUOTE=Relaxometrie]Das ist dann ein Stempel, auf dem dem Sinn nach so etwas steht, wie "Innere/Augen/sonstwas-Abteilung des Krankenhauses in Musterstadt, Chefarzt Herr/ Frau Müller"?
    Und das Rezept mit diesem Krankenhausstempel unterschreibst aber dann Du.
    QUOTE]
    Genau, ist das Einfachste, erspart dumme Rückfragen. Aber so wie Du es sagtest, müsste es eigentlich einwandfrei sein. Auch wenn ich den Einwand verstehe, dass da ja jeder selber sich was rezeptieren könnte. Es müsste dann halt obligatorisch ne Arztnummer oder was auch immer vielleicht drauf stehen. Keine Ahnung, irgendetwas eben, dass einen tatsächlich als Berechtigten, dieses Rezept auszustellen, kennzeichnet. Nur das ist dann Sache derjenigen, die solche Verordnungen erstellen und kann eigentlich nicht unser Problem sein, wenn wir nach gültigen Vorschriften handeln und dann dennoch nicht anerkannt werden



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