Am schlimmsten fand ich, daß ich schon am 2. Tag meine Handy-Spiele fast fertig hatteZitat von Coxiella
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Mojn zusammen,
Also wie schon mein Vorgänger geschrieben hat:
Fachkunde = Kenntniskurs (8h) + Grundkurs (24h) + Spezialkurs (24h) + Berufserfahrung, die von gewünschten Bereich abhängt (bspw Notfalldiagnostik 12 Monate) + Abschliessende Prüfung
Dies gilt aber für den eigenveranwortlichen Betrieb von Röntgenanlagen. (näheres auch unter den Homepages der LAEK zu finden, bspw. www.laek-rlp.de)
Für das Zettel ausfüllen reicht imho der Kenntniskurs (8h) !!!!!!!
Für Nuklearmediziner und Strahlentherapeuten siehts wieder ganz anders aus, da diese des Strahlenschutzverordnung und nicht der Röntgenverordnung unterliegen.
Gruss
Cox
P.s. unabhängig davon sind diese Kurse eine absolute Frechheit, jeder mit Anwesenheitspflicht, Prüfung wie in der Schule und spannend wie was weiss ich....
Ist schon hart, einerseits nachts alleine vom ersten Tag an auf Patienten losgelassen zu werden, für die Paar Strahlen aber x Kurse machen zu müssen, die auch noch schweine teuer sind.
Geändert von Coxiella (14.02.2006 um 11:04 Uhr)
Am schlimmsten fand ich, daß ich schon am 2. Tag meine Handy-Spiele fast fertig hatteZitat von Coxiella
Weil er da ist!
George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will
Ist es eigentlich egal in welchem LÄK-bereich ich das ablege?
You can`t always get what you want - But if you try sometime you find - you get what you need
Mit anderen Worten, wer den Kenntnisskurs nicht hat, der dürfte gar keine Röntgenanforderungen schreiben? Noch nicht mal die, wo keine ioniserende Strahlung auftritt (= MRT?)?
Na gut, dann schreib ich z.B. bei V.a. Orbitabodenfraktur halt nur noch Konsilscheine an unsere Mund- Kiefer- Gesichtschirurgie á la, "bitte um klinische Mitbeurteilung und ggf. Therapie, Bildgebung nach ihrem Ermessen..."
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Moin,muss auch mal meinen Senf dazugeben:
Von einer Prüfung hab ich noch nichts gehört oder gelesen, kann ja aber landesabhängig sein, ansonsten ist das hier in Thüringen genauso. Die Sachkunde ("Berufserfahrung") erlangt man durch ganztägige (!) Arbeit in der entsprechenden Rö-Diagnostik (für nächtliche Notfalldiagnostik z. B. 12 Monate lang).Zitat von Coxiella
Jein. Es muss immer ein Arzt mit Fachkunde die rechtfertigende Indikation stellen. Wenn nachts ein Radiologe da ist, reicht der Kenntniskurs, dann muss aber der Radiologe (oder ein anderer Fachkundiger) die Indikation überprüfen. Bist Du alleine und die Röntgenassistentin macht auf Deine Anforderung hin ein Bild, musst Du (theoretisch) die Fachkunde besitzen.Zitat von Coxiella
Ein hoch auf alle Bürokraten und Verwaltungsfuzzis. Man darf gar nicht darüber nachdenken, was für einen Rattenschwanz an solchen Leuten man hinter sich herzieht und ernähren muss. Die schaffen ja keine wie auch immer gearteten Werte, sondern verwalten nur meine Arbeitsleistung.Zitat von Coxiella
Im übrigen muss man neuerdings alle 5 Jahre einen Auffrischungskurs machen (ich glaube 8h).
Oliver